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KW 42
Montag, 18. Oktober 2021

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: MYRRHINIL-INTEST®

Das traditionelle pflanzliche Arzneimittel MYRRHINIL-INTEST® enthält Myrrhe, Kaffeekohle und Kamillenblüten-Trockenextrakt und wird zur unterstützenden Behandlung bei Magen-Darm-Störungen mit unspezifischem Durchfall, der von leichten Krämpfen und Blähungen begleitet wird, eingesetzt. Neben antiphlogistischer, spasmolytischer und karminativer Wirkung stützt MYRRHINIL-INTEST® auch die Basis des Darms: Es beeinflusst positiv die Proteine der Tight Junctions und stabilisiert so die Darmbarriere.

Wie beurteilen Sie diese Eigenschaften für Ihre Beratung?





Sie wünschen weitere Informationen zum Wirkmechanismus der Darmbarrierestabilisierung oder allgemein zu MYRRHINIL-INTEST®?

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 64

Arzneimittel für Tiere: Was ist erlaubt – was muss beachtet werden?

Tierarzneimittel sind in der Apotheke eher selten. Das liegt vor allem am Dispensierrecht des Tierarztes. Im Gegensatz zu Humanmedizinern ist es Tierärzten erlaubt, auch Arzneimittel abzugeben und zu verkaufen. Landet aber doch mal eine Verordnung für ein Tier in der Apotheke oder fragt ein Kunde nach einer Arznei für sein Haustier, ist man oft unsicher: Was ist erlaubt – was muss beachtet werden? Antworten auf die häufigsten Fragen gibt ein Beitrag aus dem aktuellen DAP Dialog.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 64 (PDF)

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Anlage V – Befristung abgelaufen, was ist zu tun?

Wir haben ein BtM-Rezept erhalten, auf dem neben einem BtM ein Macrogol-Präparat verordnet ist, das in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt ist. Allerdings ist hier die Befristung kürzlich ausgelaufen.

Dürfen wir jetzt noch das entsprechende Macrogol-Präparat abgeben oder sollten wir auf eine andere Firma austauschen?

nmann77 – stock.adobe.com

» Lesen Sie hier die Antwort

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