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KW 41
Montag, 11. Oktober 2021

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Retaxentwicklung mit dem E-Rezept

Angekündigt ist das E-Rezept für Januar 2022. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, steht allerdings noch in den Sternen. Viele Kollegen fürchten Rezeptverluste an Versandapotheken, andere sehen Vorteile in der Digitalisierung: weniger Formfehler und damit verbunden weniger Retaxierungen. Doch wie wird sich die Quantität der Retaxierungen mit der Einführung des E-Rezeptes tatsächlich entwickeln?

Uns interessiert heute:

Wie schätzen Sie die Entwicklung der Retaxierungen mit Einführung des E-Rezeptes ein?




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Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

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Derma-Gipfel – 5. Vortrag startet HEUTE

Psoriasis-Therapie auf Rezept

Die Psoriasis vulgaris wird heute als systemische Entzündungserkrankung verstanden. Neben den sichtbaren Hautveränderungen zeigt sich eine Reihe von Begleiterkrankungen: von der Gelenkentzündung bis zur erhöhten Gefahr eines Herzinfarktes. Die Therapie richtet sich nach dem Ausmaß der Hautveränderungen und kann entweder mit einer lokalen Therapie, Belichtungen oder einer Systemtherapie erfolgen. Die Bandbreite an Psoriasistherapeutika ist groß. Im topischen Bereich bestehen die Rx-Klassiker aus Vitamin-D3-Analoga; bei den systemischen Verordnungen sind es häufig Fumarsäureester und Adalimumab.

Gesche Ratfeld, PTA und Apothekerin, und Prof. Dr. Körber, Facharzt für Dermatologie, Oberarzt und Leiter der Hochschulambulanz der Klinik für Dermatologie und Venerologie der Universität Essen, geben einen Überblick über die Therapie der Psoriasis vulgaris mit ihren pharmakotherapeutischen Besonderheiten.

Quelle: derma-gipfel.de

Start: 11. Oktober 2021

Alle Vorträge stehen bis 16. Februar 2022 zum Abruf bereit!

» Hier geht es zur Anmeldung für die Veranstaltung

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Faktoren für ein erfülltes Leben – Fortbildung zum Thema Hämophilie

In Deutschland leben ca. 5.000 Menschen mit Hämophilie, umgangssprachlich auch als Bluterkrankheit bezeichnet. Diese seltene Krankheit wird durch Mangel, Fehlen oder Inaktivierung von einem oder mehreren Gerinnungsfaktoren verursacht. In der Vergangenheit wurden die Patienten direkt durch spezialisierte Hämophiliezentren mit den benötigten Faktorpräparaten versorgt. Seit September 2020 läuft der Vertrieb nun, wie bei anderen Arzneimitteln auch, über die Apotheke.

© Novo Nordisk

Dreiteilige Fortbildung zum Thema Hämophilie

Hämophiliepatienten profitieren von Ansprechpartnern, die sich mit der Erkrankung und den aktuellen Behandlungsoptionen auskennen. Die Novo Nordisk Pharma GmbH möchte Apotheker mit der folgenden Fortbildung unterstützen, Hämophiliepatienten bestmöglich zu versorgen.

In insgesamt drei Teilen wird vermittelt, wie die Blutgerinnung funktioniert und welche unterschiedlichen Gerinnungsstörungen auftreten können. Außerdem werden Ihnen die unterschiedlichen Faktorpräparate vorgestellt. Zum Abschluss erhalten Sie hilfreiche Tipps für den Apothekenalltag und die Beratung von Patienten mit Hämophilie.

Weitere Gerinnungsstörungen sowie die Funktionsweise von Faktor VII in der Gerinnung

Während es im ersten Teil der Fortbildung um die Blutgerinnung im Allgemeinen und die damit verbundenen Krankheitsbilder ging, lernen Sie im zweiten Teil weitere Gerinnungsstörungen wie das von-Willebrand-Syndrom, den kongenitalen Faktor-VII-Mangel, Thrombasthenie Glanzmann und Hemmkörperhämophilie sowie die Funktionsweise von Faktor VII in der Gerinnung kennen.

Jede erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung wird mit einem DAP-Zertifikat und 100 DAPs belohnt (kostenlose Registrierung erforderlich).

» Zur Fortbildung

» Zur Website haemcare.de, auf der Sie weitere Informationen und Services finden

DE21H000589

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Neue Therapieoption bei Dravet-Syndrom

Seit 1. Februar 2021 ist das Arzneimittel Fintepla® 2,2 mg/ml orale Lösung mit dem Wirkstoff Fenfluramin zur Behandlung von Krampfanfällen im Zusammenhang mit dem Dravet-Syndrom bei Patienten ab einem Alter von 2 Jahren als Zusatztherapie zu anderen Antiepileptika in Deutschland verfügbar. Der Wirkstoff unterliegt einem Programm für den kontrollierten Zugang. Was das bedeutet und wie Sie als Apotheker vorgehen müssen, verrät die neue DAP Abgabehilfe.

» Zur Abgabehilfe

» Pflichttext Fintepla®

© Zogenix GmbH

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist diese Rezeptur-Retax rechtens?

Wir haben eine Frage zu einer Retaxation der IKK Brandenburg und Berlin.

Es wurde eine Rezeptur explizit mit „100 ml x 2!“ auf einem Verordnungs­blatt verordnet.

Retaxiert wird die Abrechnung der Herstel­lung zweier Rezepturen mit jeweils 2 x Rezeptur­zu­schlag und 2 x Fest­betrag und es wird auf die Regelungen der Hilfs­taxe ver­wiesen.

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Wir sind uns des Wirtschaftlich­keits­gebots durchaus bewusst. Auch ist uns bekannt, dass der Rezeptur­zu­schlag und der Fest­betrag nur 1 x pro Rezeptur erhoben werden kann. Doch liegt in diesem Fall nicht eindeutig die Verordnung von 2 Rezepturen (wenn auch mit identischer Zusammen­setzung) vor, da der Arzt ausdrücklich 2 x 100 ml verschrieben hat?

Der Kunde bekommt diese Verordnung in regel­mäßigen Abständen immer wieder und wir möchten uns gerne erneute Retaxationen ersparen. Haben wir mit einem Einspruch Chancen oder sollten wir den Kunden demnächst um Verordnung auf 2 verschiedenen Rezept­blättern bitten?

» Lesen Sie hier die Antwort

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APOFRAGE DES TAGES

Wissen Sie die Antwort?

Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte und hat heute zusätzlich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!

Dies ist die heutige Apofrage:

Bei welchen Erkrankungen hat sich der Einsatz von MYRRHINIL-INTEST® bewährt?

» Hier geht's zur Apofrage des Tages

© Repha GmbH Biologische Arzneimittel

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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