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KW 23 Mittwoch, 9. Juni 2021
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Ibuprofen-Wirkstoffverordnung – was ist abzugeben?
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Wir haben ein Rezept zulasten der AOK erhalten, auf dem der Arzt einem erwachsenen Patienten „Ibuprofen 400 mg N1“ verordnet hat.
Dürfen wir ein verschreibungspflichtiges Ibuprofen zulasten der Krankenkasse abgeben oder sollen wir dem Kunden Ibuprofen 400 mg als apothekenpflichtiges Arzneimittel mitgeben, welches er dann selbst bezahlen müsste?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Grundlagen des Impfens
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Thema: Auswirkungen der Pandemie auf den Umsatz der Apotheke
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Kein Geschäftsjahr ist wie das andere. Doch im vergangenen Jahr hatte die Pandemie besonders großen Einfluss auf den Umsatz – auch auf den der Apotheken. Durch die AHA-Regeln gab es kaum eine Grippesaison, Anfang 2021 bescherte Jens Spahn den Apotheken durch die Maskenabgaben jedoch ein besonderes Umsatz-Geschenk.
Aber auch die Lage der Apotheke kann in Bezug auf den Umsatz während der Pandemie eine Rolle spielen. Haben Landapotheken aufgrund von Homeoffice eine Umsatzzunahme zu verbuchen und Stadt- und Centerapotheken aufgrund des Lockdowns sinkende Kundenzahlen und damit verbunden Umsatzeinbußen?
Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes:
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momius – adobe.stock
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NEUE DAP ARBEITSHILFE
Arzneimittel-Warnhinweisverordnung
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Gemäß Arzneimittel-Warnhinweisverordnung (AMWarnV) müssen alle flüssigen Zubereitungen zur oralen Einnahme, deren Ethanolgehalt in der Einzelgabe mindestens 0,05 g beträgt, einen Hinweis auf den Alkoholanteil enthalten. Dies gilt ebenso für Rezepturarzneimittel, die mit Ethanol hergestellt werden. Hintergrund ist, dass bestimmte Patientengruppen, z. B. Schwangere und Kinder, Alkohol meiden sollten. Welche Hinweise bei Rezepturarzneimitteln anzubringen sind, erfahren Sie in der DAP Arbeitshilfe „Arzneimittel-Warnhinweisverordnung“.
» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe
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Die Phytotherapie sowie die Alternativ- und Komplementärmedizin (z. B. Homöopathie) haben in der Apotheke – vor allem im Bereich der Selbstmedikation – eine große Bedeutung. Um das Informations- und Serviceangebot für Apotheken zu erweitern, bietet das DeutscheApothekenPortal daher einen Newsletter speziell zu diesen Themen an, der regelmäßig (ca. einmal im Quartal) erscheint.
Was erwartet Sie?
Mit den DAP Naturheil-News erhalten Apotheken fundierte Informationen zu Phytotherapie und alternativen Heilmethoden; aktuelle Studienergebnisse; Hinweise auf themenrelevante Veranstaltungen; die Möglichkeit, an Produkttests und Produktionsbesichtigungen teilzunehmen; Arbeits- und Beratungshilfen sowie vieles mehr.
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JPC-PROD – adobe.stock
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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