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KW 22
Mittwoch, 2. Juni 2021

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Importe rabattiert – dürfen wir das Original abgeben?

Uns liegt ein Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse vor: Advagraf 3 mg 100 St. PZN 00253801, Cellcept 500 mg 150 St. PZN 09929631 sowie Advagraf 0,5 mg 100 St. PZN 02293727 sind jeweils mit Aut-idem-Kreuz verordnet.

Die Patientin möchte gerne die jeweiligen Originale wie verordnet, der Arzt hat aufs Rezept gestempelt: „aus medizinisch-therapeutischen Gründen nicht austauschbar“.

Es gibt jedoch rabattierte Importe. Können wir der Patientin die Originale wie verordnet abgeben? Müssen wir ein Sonderkennzeichen aufs Rezept drucken?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Retaxierung einer Abgabe nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Bereits ein Jahr dürfen die Apotheken nach den erleichterten Regeln der SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) Patienten mit Arznei­mitteln versorgen und bekom­men den Boten­dienst für verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel vergütet.

Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes:

Haben Sie in den vergangenen Monaten eine Retaxierung erhalten, weil die Regeln der SARS-CoV-2-AMVersVO falsch umgesetzt wurden (z. B. falsche oder fehlende Sonder-PZN, Botendienst für Non-Rx etc.) oder weil die Kasse un­berechtigter­weise eine Abgaberegel der SARS-CoV-2-AMVersVO retaxiert hat (z. B. Abgabe einer vorrätigen Packungsgröße)?

» Lesen Sie hier die Ergebnisse

momius – adobe.stock

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 62

Impfstoffe

Welche Impfungen erstattungsfähig sind

Bei Rezepten, auf denen Impf­stoffe verordnet sind, kann es schnell zu Unsicherheiten kommen. Ist die Einzel­ver­ordnung zulasten einer Kasse möglich? Impfstoffe, die unter den gesetzlichen Erstat­tungs­anspruch fallen, werden in der Regel über den Sprech­stunden­bedarf bezogen. In manchen Fällen ist jedoch eine Einzel­verordnung auf den Namen des Patienten notwendig – entweder auf Muster-16- oder Privatrezept. Lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs mehr zu diesem Thema.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 62 (PDF)

SERVICE

Jetzt anmelden: DAP Cannabis-News

Seit etwa vier Jahren dürfen Ärzte medizinisches Cannabis und andere Cannabisarzneimittel zulasten der GKV verordnen – die Verordnungszahlen steigen seither rasant an. Für Apotheken relevant: Wo lauern Fallstricke bei der Rezeptbelieferung? Was ist bei der Rezeptur und Berechnung zu beachten? Welche Neuerungen gibt es?

Die Antworten auf diese und viele andere Fragen erhalten Apotheken mit den quartalsweise erscheinenden Cannabis-News: Melden Sie sich jetzt an!

» Zur Newsletteranmeldung

Victor Moussa – stock.adobe.com

SERVICE

DAP-Datenbank zu verordnungsfähigen Medizin­produkten

Medizinprodukte mit Arznei­charakter, z. B. bestimmte Macrogol-Präparate oder Läuse­mittel, sind nur dann zulasten der GKV verordnungs- und abgabe­fähig, wenn sie namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind. Dort sind ebenfalls die weiteren Bedingungen zur Erstattung definiert (z. B. bestimmte Alters­gruppen, medizinisch notwendige Fälle, Befristung).

In der DAP-Datenbank „Verordnungs­fähige Medizin­produkte“ finden Sie alle in Anlage V aufgeführten verordnungs­fähigen Medizin­produkte alphabetisch sortiert und, soweit vorhanden, die Bedingungen, unter denen die Erstattung erfolgt.

» Zur DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“

APOFRAGE DES TAGES

Wissen Sie die Antwort?

Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte und hat heute zusätzlich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!

Dies ist die heutige Apofrage:

Welche der folgenden Aussagen trifft auf PARTENA® von neuraxpharm zu?

» Hier geht's zur Apofrage des Tages

© neuraxpharm Arzneimittel GmbH

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