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KW 15 Montag, 10. April 2017
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Bildquelle: Shutterstock; Stokkete
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Tagesfrage
Was ist wirtschaftlicher: Rabattiertes Original oder rabattiertes Generikum?
Wie gehen wir bei folgendem Rezept vor?
Verordnet ist „Lyrica 150 mg HKP 100 St. N3“ zulasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (IK 107310373).
Darf das Original abgegeben werden? Es ist keine Diagnose auf dem Rezept angegeben.
» Zur Antwort
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DAP INFORMIERT
NEU: Jetzt auch Tchibo-Gutscheine!
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DAPs-Teilnehmer aufgepasst: Ab sofort können DAPs auch in Tchibo-Gutscheine eingetauscht werden!
Für die entsprechende Anzahl an DAPs-Punkten stehen aktuell zur Verfügung:
- 10-€-/20-€-/50-€-Amazon-Gutscheine
- 10-€-/20-€-/50-€-Zalando-Gutscheine
- 10-€-/20-€-/50-€-Tchibo-Gutscheine NEU!
Sie sammeln noch keine DAPs?
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben,
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DAP-WISSENS-CHECK
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DAP INFORMIERT
DAP Premium: Zwei neue Services bereichern das Angebot
Im DAP Premium-Bereich stehen zwei neue Services zur Verfügung:
1. Erstattungs-Checkplus – Abgabe des Präparats auf Kassenrezept möglich?
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Ist die Abgabe des Präparats auf Kassenrezept möglich?
Der Erstattungs-Checkplus hat die Antwort.
Nach Eingabe der PZN und der Auswahl des Patientenalters beantwortet der Service Ihnen sekundenschnell, ob das der eingegebenen PZN entsprechende Präparat zulasten der GKV abgegeben werden kann.
» Zum Erstattungs-Checkplus
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2. Retaxierungs-Checkplus – jetzt mit Ausweisung von Zuzahlung und Mehrkosten
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Neuerdings werden bei dem bereits etablierten Service sowohl die Zuzahlung als auch die Mehrkosten zum Zeitpunkt der Abgabe angezeigt (Archiv ab April 2016). Die bereits bestehende Abfragemöglichkeit, ob eine PZN rabattiert ist und ob es rabattierte Alternativen zum Zeitpunkt der Abgabe gab, bleibt weiter uneingeschränkt bestehen.
» Zum Retaxierungs-Checkplus
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Die Services stehen nur für Nutzer des kostenpflichtigen DAP Premium-Bereichs zur Verfügung.
Sind Sie noch kein DAP Premium-Abonnent? Dann registrieren Sie sich hier.
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ÜBERSICHTSPOSTER „INSULINPENS & ZUBEHÖR“
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NORGINE INFORMIERT
MOVICOL® Rohertrags-Rechner
Macrogol: Medizinprodukt vs. Arzneimittel
Macrogolhaltige Präparate sind als Medizinprodukte, z. B. MOVICOL® Beutel Pulver, und als Arzneimittel im Handel und können auf Kassenrezept abgegeben werden.
Möchten Sie wissen, wie sich der Rohertrag der einzelnen MOVICOL®-Beutel-Packungsgrößen im Vergleich zu den im Handel befindlichen Macrogol-Arzneimitteln verhält?1
Dann nutzen Sie den » MOVICOL®-Rohertrags-Rechner!
1 Rohertrags-Vergleich nur für Ersatzkassen, da bundeseinheitliche Regelung.
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG
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DAP INFORMIERT
DAP-Rubrik Übersichtsposter
Kennen Sie schon die DAP-Übersichtsposter? Darauf finden Sie zu verschiedenen Themen (z. B. Blutzuckermessgeräte & Zubehör; Inhalationssysteme & zugehörige Produkte; Insulinpens & Zubehör u. v. m.) wichtige Informationen zur Beratung der Patienten und zur Abgabe auf GKV-Rezept zusammengestellt.
Die aktuellsten Übersichtsposter liegen jeweils dem DAP Dialog bei, sie lassen sich aber auch im Bereich „Beratung“ auf der Website des DeutschenApothekenPortals abrufen und downloaden.
» Übersicht und Download der Übersichtsposter
Neuerdings können die Übersichtsposter auch in Originalgröße nachbestellt werden.
» Bestellung der Übersichtsposter
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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