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KW 03
Montag, 18. Januar 2021

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Grippeimpfstoffe

Wann eine Grippewelle ihren Höhepunkt erreicht, lässt sich schwer vorhersagen. Bislang verläuft sie noch moderat. Dennoch macht es auch jetzt noch Sinn, sich gegen Influenza impfen zu lassen – vor allem für Risikogruppen.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:

Wurden alle Grippeimpfstoffe, die Sie in der Apotheke erhalten haben, auch an Arztpraxen/Patienten abgegeben oder haben Sie noch Restbestände?



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Die OneTouch Reveal® App richtig einrichten und verwenden lernen

Im Apothekenalltag findet sich nicht immer die Zeit, Kunden mit Diabetes selbst grund­legende Informationen zu einem Blut­zucker­mess­gerät zu geben oder gar die Funktions­weise einer App zu erklären. Das Schulungs­video von OneTouch® unter­stützt Sie an dieser Stelle bei der Beratung des Kunden und führt den Anwender Schritt für Schritt durch die Einrichtung der OneTouch Reveal® App und erklärt ihre Funktionsweise.

» Lesen Sie hier mehr!

» Zum Video

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann Twinrix als Sprechstundenbedarf verordnet werden?

Wir haben ein Impf­stoff­rezept erhalten, auf dem eine Arzt­praxis für den Sprech­stunden­bedarf Twinrix anfordert.

Ist Twinrix als Sprech­stunden­bedarf überhaupt verordnungsfähig?

» Lesen Sie hier die Antwort

nmann77 – stock.adobe.com

DAP LEXIKON

Frühe Nutzenbewertung

Seit dem 1. Januar 2011 hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) die gesetzliche Aufgabe, für alle neu zuge­lassenen Arznei­mittel mit neuen Wirk­stoffen sofort nach Markt­eintritt eine (Zusatz-)Nutzen­bewertung durchzuführen (§ 35a SGB V). Deren Ergebnis ist die Entscheidungs­grund­lage dafür, wie viel die Gesetzliche Kranken­versicherung für ein neues Arznei­mittel mit einem neuen Wirk­stoff zahlt.

» Lesen Sie hier weiter

DDRockstar - stock.adobe.com

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

SERVICE

Biologika-Check

Ist ein Austausch möglich?

Viele neu zugelassene Arzneimittel zählen zu den biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln. Auch für die nächsten Jahre ist absehbar, dass immer mehr Biologika in die Apotheke kommen. Damit Sie bei dieser interessanten Arzneimittelgruppe nicht den Überblick verlieren, hat das DeutscheApothekenPortal den DAP Biologika-Check entwickelt.

Quelle: DAP

Die Datenbank gibt je nach Wirkstoff eine Übersicht über Original-Biologika, Biosimilars und Bioidenticals. Außerdem werden Austauschmöglichkeiten in der Apotheke angezeigt. Die Suche kann dabei nach Wirkstoff oder Produktname erfolgen. Für die Nutzung des Biologika-Checks ist eine kostenlose Registrierung bei Mein DAP nötig.

» Hier geht es zum DAP Biologika-Check

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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