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KW 46
Montag, 9. November 2020

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Direktbestellungen

Direktbestellungen von Arzneimitteln sind für Apotheken vor allem bei OTC-Arzneimitteln aufgrund der meist größeren Bestellmengen und vergünstigten Konditionen interessant. Doch auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bieten viele Hersteller den Direktbezug für Apotheken an, einige sogar mit Schnittstelle in der jeweiligen Warenwirtschaft der Apotheke.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:

Was ist der häufigste Grund, aus dem Sie ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel direkt beim Hersteller bestellen, anstatt es über den Großhandel zu beziehen?






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Kombinationsimpfstoffe: auf Erfahrung bauen

Dr. Maurice R. Hilleman widmete sein Leben der Impf­stoff­ent­wicklung zur Aus­rottung von Kinder­krank­heiten.1 Er war dabei viele Jahre für MSD tätig.2,3 Dr. Hilleman überwand zusammen mit Dr. Eugene B. Buynak u. a. die viel­fältigen Heraus­forderungen bei der Kombination von Impf­stoffen: 1971 begann MSD den ersten Masern-Mumps-Röteln-Kombinations­impf­stoff M-M-R® zu vertreiben. Seitdem entstanden auf Basis dieses Erfahrungs­schatzes von Dr. Hilleman u. a.:3

MonsterZtudio – stock.adobe.com

  • M-M-RVAXPRO®, ein Lebendimpfstoff, der zur gleichzeitigen aktiven Immunisierung gegen Mumps, Masern und Röteln indiziert ist.4
  • ProQuad®, ein 4-fach-Kombinationsimpfstoff5 als Kombination aus dem MMR-Kombinations­impfstoff und dem Varizellen-Impfstoff VARIVAX®.

Heute empfiehlt die STIKO, Kombinations­impf­stoffe monovalenten Impf­stoffen vorzu­ziehen, wenn dadurch die Anzahl der Injektionen reduziert, das Impfziel früher erreicht und die Akzeptanz von Impfungen gesteigert werden kann.6

» Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag zu Kombinationsimpfstoffen

Viele Informationen zu diesem Thema und zu den Impfstoffen der Firma MSD finden Sie auf MSD Connect.

» Fachinformation M-M-RVAXPRO® (PDF)
» Fachinformation ProQuad® (PDF)
» Fachinformation VARIVAX® (PDF)

Mit freundlicher Unterstützung von MSD

1 Webseite der Smithsonian Institution. You Should Thank Maurice Hilleman for Helping You Live Past the Age of 10. Verfügbar online unter: https://www.smithsonianmag.com/smithsonian-institution/you-should-thank-maurice-hilleman-helping-you-live-past-age-10-180965369/ [eingesehen am 19.10.2020]
2 Oransky I. Maurice R. Hilleman. Lancet. 2005; 365 (9472): 1682
3 MSD data on file – Daten bei MSD
4 Fachinformation M-M-RVAXPRO®, Stand: August 2020
5 Fachinformation ProQuad®; Stand: Mai 2020
6 Robert Koch-Institut. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI. Stand: August 2020. Epid Bull 2020; 34:1-68

DE-QDX-00058

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir im Akutfall eine kleinere Packung abgeben?

Ein Patient hat uns ein Rezept über ein Simvastatin-Präparat in der N2-Größe vorgelegt. Prinzipiell ist die abzugebende Firma lieferbar, wir haben davon eine N1-Packung sowie eine N3-Packung vorrätig. Der Patient braucht das Mittel aber sofort und kann nicht auf eine Bestellung warten.

Können wir in diesem Fall auch eine vorrätige N1 abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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Substitutionstherapie: Unterstützung bei der Abrechnung

Bei Rezepten, die über Substitutionsmittel ausgestellt werden, müssen Apotheken zwischen Rezepten für die Sichtvergabe und Rezepten für den Take-home-Bedarf unterscheiden. Hier ergeben sich auch Unterschiede in der Abrechnung. Die Abgabehilfe „Abrechnung der Substitutionstherapie“ zeigt am Beispiel von Buprenorphin Sublingualtabletten einmal den Abrechnungsweg bei Verordnung ganzer Packungen im Sichtbezug und einmal die Vorgehensweise der Preisbildung bei Verordnung von Einzeldosen für den Take-home-Bedarf.

» Abgabehilfe „Abrechnung der Substitutionstherapie“ (Beispiel: Buprenorphin Sanofi Sublingual­tabletten)

MAT-DE-2002281

DAP LEXIKON

Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (= GKV-Spitzenverband) gemäß § 139 SGB V erstellt und enthält alle erstattungsfähigen Hilfsmittel. Dieses Verzeichnis ist jedoch nicht abschließend, d. h., es können ggf. auch andere Hilfsmittel erfasst sein.

» Lesen Sie hier weiter

DDRockstar - stock.adobe.com

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

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