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KW 20
Montag, 11. Mai 2020

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Botendienst

Seit Beginn der Corona­krise gewinnt der Boten­dienst durch Apotheken immer größere Bedeutung. Durch den Liefer­dienst können Kontakte in der Apotheke effektiv reduziert werden. Seit 22. April 2020 erhalten Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln im Wege des Botendienstes zudem einen gesetzlich verankerten, zeitlich begrenzten Zuschlag von 5 Euro zzgl. MwSt. je Lieferort und Tag.

Wie hat sich die Situation im Hinblick auf Botendienste bei Ihnen in der Apotheke durch die Pandemie verändert?







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ABGABEFRAGE DES MONATS

Original, Biosimilar oder Import: Was darf abgegeben werden?

Ein Patient, der bei der AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505) versichert ist, legt folgendes Rezept in der Apotheke vor:
„CLEXANE 4.000 I.E. 40 mg/0,4 ml ILO F.Sp.+Sich-Sys. 20 St. N2 SANOA PZN 05013361“.
Zur Therapieabsicherung hat der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt.

Die Darstellung in der Apotheken-EDV zeigt, dass bei der vorliegenden Krankenkasse das verordnete Clexane®-Original rabattiert ist, es aber auch Rabattverträge für verschiedene Biosimilars gibt. Außerdem sind mehrere Clexane®-Reimporte im Handel.

Was darf die Apotheke abgeben?

Jeder registrierte Teilnehmer erhält 10 DAPs-Punkte. Außerdem werden 10.000 DAPs-Punkte verlost.

» Zur Abgabefrage des Monats

» Pflichttext Clexane®

SADE.ENO.20.02.0410

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THC und CBD – ähnlich und doch anders!

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Im Juni 2020 erfahren Sie Aktuelles zu THC und CBD – ob als Reinstoff oder in Cannabisblüten.

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© Deutscher Apotheker Verlag

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was muss bei Original bzw. Importen mit Mehrkosten beachtet werden?

Wir haben eine Verordnung über „Baraclude 0,5 mg 90 Stück“ ohne Angabe von Hersteller oder PZN mit Aut-idem-Kreuz erhalten. Wenn wir das Original in der EDV auswählen, entsteht ein sehr hoher Eigenanteil.

Es wird uns aber im Substitutionsfenster als günstiger als die Importe angezeigt. Bei dem lieferfähigen Import von Eurim meldet die Kasse „Preisanker überschritten“, allerdings entsteht kein Eigenanteil für den Kunden.

nmann77 – stock.adobe.com

Dürfen wir den Import beliefern oder müssen wir das Rezept ändern lassen?

» Lesen Sie hier die Antwort

SERVICE

NEU: DAP Cannabis-News

Seit etwa drei Jahren dürfen Ärzte medizinisches Cannabis verordnen – die Verordnungszahlen steigen seither rasant. Für Apotheken sind vor allem die Besonderheiten bei der Rezeptbelieferung und Rezepturherstellung relevant, ebenso wie die kompetente Beratung der Patienten. Deshalb ist es wichtig, die aktuellen Entwicklungen, Gesetzes- und Vertragsänderungen, Fallstricke bei der Rezeptbelieferung und nicht zuletzt Beratungsthemen und Studien im Blick zu behalten und sich fortlaufend weiterzubilden.

Victor Moussa – stock.adobe.com

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels