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KW 10
Montag, 2. März 2020

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: E-Rezept

Schon bald – voraussichtlich 2021 – wird das E-Rezept Realität. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, bis Ende September dieses Jahres sollen alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Die Versandapotheken haben das Thema lange für sich beansprucht, zum Beispiel durch auffällige Werbekampagnen. Doch auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat kürzlich eine Kampagne zum E-Rezept ins Leben gerufen und stärkt damit die Vor-Ort-Apotheken in dieser Sache.

Denken Sie, die Einführung des E-Rezepts wird dazu führen, dass Versandapotheken mehr Rezepte erhalten?




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SERVICE

Neu: Arztinformation zur Meldung von TFG-Arzneimitteln

Seit dem 16. August 2019 müssen Apotheken nach der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut, Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft und Arzneimitteln zur Behandlung der Hämophilie bestimmte Angaben an den verschreibenden Arzt übermitteln.

Dies geht zurück auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Die Meldung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

Eine neue DAP Arztinformation unterstützt Apotheken bei der gesetzeskonformen Meldung an den verschreibenden Arzt.

» Zur Arztinformation

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Hätten wir anstelle des Originals einen Import abgeben müssen?

Wir haben folgendes Rezept erhalten:
„Spiriva 18 ug Kapseln Nachf. HPI N3 90 Stk. PZN 03649221“
Krankenkasse: HEK (IK 101571003)

Das oben genannte Arzneimittel ist mit Aut-idem-Kreuz verordnet. Dementsprechend haben wir das Original abgegeben, diskutieren aber nun, ob das korrekt war. Es gibt günstigere Importe zu Spiriva, aber keiner davon ist rabattiert. Hätten wir hier einen Reimport abgeben müssen?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

DAP LEXIKON

DDRockstar – stock.adobe.com

„Verordnungseinschränkung“

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann die Verordnung von Arzneimitteln einschränken oder ausschließen, wenn die Unzweckmäßigkeit erwiesen oder eine andere, wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem diagnostischem oder therapeutischem Nutzen verfügbar ist.

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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