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KW 09 Montag, 24. Februar 2020
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Rabattverträge
Treten neue Rabattverträge in Kraft, kann es sein, dass die Apotheke ihr Lager anpassen muss, da Arzneimittel anderer Hersteller vermehrt abgegeben werden. Um Retouren oder Ladenhüter zu vermeiden und den besten Kundenservice zu bieten, ist es wichtig, früh zu wissen, welche Rabattpartner sich ändern und das Lager entsprechend anzupassen, vor allem, wenn es sich um mitgliederstarke Kassen handelt.
Um unseren Service zu Rabattverträgen zu verbessern, würden wir gerne Folgendes von Ihnen erfahren:
Ab wann passen Sie bei sich in der Apotheke das Lager an neue Rabattverträge an (z. B. Bevorraten neuer Ware)?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem
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PEDESIN und CREASTRIAN MAMA ab sofort wieder über PZN verfügbar
PEDESIN Fuß- und Schuh-Deo ist der verbesserte Nachfolger des bewährten PEDESIN-Schuhsprays und ersetzt dieses seit dem 01.02.2020. Diese Packungsgrößen sind erhältlich:
PEDESIN Fuß- und Schuh-Deo 50 ml (PZN 16398743)
PEDESIN Fuß- und Schuh-Deo 100 ml (PZN 16398766)
» Mehr Informationen unter www.pedesin.de
CREASTRIAN MAMA ist eine Spezialpflege-Creme zur Vorbeugung von Dehnungs- und Schwangerschaftsstreifen. Dies sind die Produktdetails:
CREASTRIAN MAMA 250 ml (PZN 16398163)
» Mehr Informationen unter www.creastrian.de
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Ist einer der vier preisgünstigsten Importe abzugeben?
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Wir haben ein Rezept über einen Cholestagel-Import erhalten:
„Cholestagel 625 mg FTA N3 180 St. PZN 07049475“
(Krankenkasse: BARMER, IK 104940005)
Diesen Import würden wir gerne abgeben, sind uns aber unsicher, ob die Auswahl stimmt. Der Import ist zwar preisgünstig, gehört aber nicht zu den vier preisgünstigsten im Auswahlbereich. Ist die Abgabe korrekt?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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DDRockstar – stock.adobe.com
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„Vertragsarztstempel“
Der Begriff „Vertragsarztstempel“ hat sich etabliert für die Angaben des verschreibenden Arztes auf dem Kassenrezept zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob das Rezept bereits mit den Arztangaben bedruckt ist oder tatsächlich ein Stempel auf das Rezept aufgebracht wird.
Wichtig sind die geforderten Angaben im Vertragsarztstempel – diese findet man in § 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Seit dem 1. Juli 2015 werden zusätzlich die Angabe des Vornamens des Arztes und die Angabe der Telefonnummer der Arztpraxis zur Kontaktaufnahme gefordert. Damit müssen im Vertragsarztstempel folgende Angaben enthalten sein:
» Lesen Sie hier weiter
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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Neue Beratungsleitfäden
Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Indikationsgebieten und Wirkstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubriken Beratungsleitfäden und Beratungswissen hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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