Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 05
Montag, 27. Januar 2020

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Retaxationen aufgrund von Nichtverfügbarkeit

Die gesetzlichen Krankenkassen haben gemäß § 14 Abs. 1 und 4 Rahmenvertrag das Recht, einen Nachweis für die Nichtverfügbarkeit von preisgünstigen Arzneimitteln (Rabattarzneimittel, vier Preisgünstigste) und preisgünstigen Importen einzufordern. Praktisch wird dies häufig in Form von Retaxationen umgesetzt, die dann durch Einreichen der entsprechenden Belege entkräftet werden können.

Haben Sie innerhalb des letzten Jahres Retaxationen mit einer Aufforderung zum Nachweis der Nichtverfügbarkeit erhalten, obwohl die korrekte Sonder-PZN oder ein erklärender Vermerk auf dem Rezept war?



Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben.
Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.

Anzeige

Neue gesetzliche Regeln für Biologika

Importe zählen nicht mehr zum Einsparziel

Mit dem Inkrafttreten des Implantateregister-Errichtungsgesetzes (EIRD) am 18.12.2019 hat der Gesetzgeber eine in Bezug auf Biologika wie HUMIRA® relevante Regelung getroffen: die Herausnahme der Biologika aus der Importförderklausel für Apotheker. Zudem hatte der Gesetzgeber bereits im August 2019 das Verbot der automatischen Substitution (Austausch von Biologika durch Biosimilars) in der Apotheke bestätigt.1–3

Zerbor – stock.adobe.com

HUMIRA®: Herausnahme der Biologika aus der Importförderklausel

Die Abgabe von preisgünstigen Biologika-Importen zählt nicht mehr zum Import-Einsparziel.2 Hintergrund ist, dass Hersteller und Lieferanten bei diesen Arzneimitteln besondere Anforderungen an Transport und Lagerung erfüllen müssen (z. B. Kühlkette). Bei langen Lieferwegen sind deshalb auch die Risiken höher, Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel und damit die Patientensicherheit zu gefährden. Im Wortlaut heißt es seitens des Gesundheitsausschusses: „Von der Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel ausgenommen werden biotechnologisch hergestellte Arzneimittel […] wegen ihrer besonderen Anforderungen insbesondere an die Lagerung und den Transport. Die Qualität und Wirksamkeit dieser Arzneimittel wird aufgrund höherer Transportrisiken bei langen Lieferwegen als gefährdet angesehen.“4

HUMIRA® (AbbVie) enthält den rekombinanten monoklonalen Antikörper Adalimumab und gehört zu den biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln.5 Bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke ist ausschließlich der Original-Import-Vergleich relevant, da keine Bioidenticals zu HUMIRA existieren.6 Wichtig ist, die Rabattverträge (Original/Import) zu beachten – auch dann, wenn der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat.7

Kein Austausch von HUMIRA® durch Adalimumab-Biosimilars in der Apotheke erlaubt

Für Biologika gelten besondere Austauschkriterien hinsichtlich der Aut-idem-Substitution. Nur wenn Präparate namentlich in Anlage 1 des Rahmenvertrages genannt sind, darf ein Aut-idem-Austausch in der Apotheke stattfinden. Da es zu HUMIRA® keine identischen Präparate (Bioidenticals), sondern lediglich ähnliche Präparate (Biosimilars) gibt, darf bei einer HUMIRA®-Verordnung in der Apotheke kein Austausch durch ein Adalimumab-Biosimilar erfolgen.6

Welche Arzneimittel sind Biologika?

Ein Arzneimittel gilt als Biologikum, wenn sein aktiver Wirkstoff in gentechnisch veränderten Zellen oder Organismen produziert wird (z. B. E. coli).8 Eine Liste aller in Deutschland zugelassenen Biologika stellt der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) zur Verfügung.

» Zur Liste der gentechnisch hergestellten Arzneimittel

HUMIRA® ist deutschlandweit für über 75 % der GKV-Versicherten rabattiert und für eine Vielzahl zuzahlungsbefreit (Stand 01.11.2019).

» Übersicht der Rabattverträge

Weitere Tipps zur Rezeptbelieferung finden Sie auf der aktualisierten Abgabehilfe zu HUMIRA®.

» Apotheken-Abgabehilfe HUMIRA®

» Pflichttext HUMIRA® (PDF)

Quellen:
1 Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 15. August 2019, Artikel 12, Nr. 8
2 Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 2019, Artikel 6, Abschnitt 1, Buchstabe a)
3 Die Umsetzung der Herausnahme der Biologika aus der Importförderklausel in der Apothekensoftware obliegt den Rahmenvertragspartnern sowie ABDATA bzw. den Apothekensoftware-Anbietern.
4 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) – Drucksache 19/10681, B. Besonderer Teil, zu Nummer 8 (§ 129 SGB V) S. 86, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/106/1910681.pdf (abgerufen am 15.11.2019)
5 Fachinformation HUMIRA® 40 mg/0,4 ml Injektionslösung in einer Fertigspritze, HUMIRA® 40 mg/0,4 Injektionslösung in einem Fertigpen, Stand: November 2019
6 Anlage 1 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung in der Fassung vom 01.01.2019
7 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V in der Fassung vom 01.01.2019
8 DeutschesArztPortal, Definition Biologika, https://www.deutschesarztportal.de/arzneimittel/biologika/ (abgerufen am 10.09.2019)

DE-HUM-190298

Anzeige

ICHTHRALETTEN® im neuen Packungsdesign

Mit Beginn des neuen Jahres erhält das rezeptfreie Rosazea-Arzneimittel ICHTHRALETTEN® ein neues Packungsdesign. Statt des bisherigen Fisches wird ab sofort ein Ammonit auf der Packung abgebildet sein. Wichtig für Ihre Kunden: Zusammensetzung und Wirkung der Tabletten bleiben unverändert! Durch den antiinflammatorischen Wirkstoff Natriumbituminosulfonat (ICHTHYOL®) wirken ICHTHRALETTEN® effektiv gegen Papeln, Pusteln und Erythem und zeichnen sich dabei durch eine sehr gute Verträglichkeit aus.

Zur Unterstützung Ihres Beratungsgespräches bei Rosazea bietet die ICHTHYOL-GESELLSCHAFT Servicematerialien wie Rosazea-Patientenbroschüren mit Aufstellern, Wobbler für das Kosmetikregal und einen Beratungsleitfaden an.

» Hier kostenlose Rosazea-Servicematerialien anfordern

Pflichttext ICHTHRALETTEN®

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir wirkstoffgleiche Biologicals austauschen?

Uns liegt ein Rezept über „Neulasta 6 mg FS ILO 1 St. Amgen“ vor.

Kann anstelle dieses Originals das Präparat Pelmeg 6 mg ILO 1 St. abgegeben werden?

Es existieren bei der angegebenen Krankenkasse für beide Medikamente entsprechende Rabattverträge. Allerdings sind beide Präparate nicht in der Anlage 1 des aktuellen Rahmenvertrages gelistet, daher sind wir unsicher.

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com

DAP LEXIKON

DDRockstar – stock.adobe.com

Sonderkennzeichen / Sonder-PZN

In den Fällen, in denen keine spezifische PZN (Pharma­zentral­nummer) vergeben ist, sind die Sonder­kenn­zeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Arznei­mittel­abrechnungs­vereinbarung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Beispiele sind Rezepturen (09999011) oder einzeln importierte verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel (09999117). Häufig findet auch das Sonder­kenn­zeichen bzw. die Sonder-PZN „02567024“ Anwendung, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen 9 Faktoren zur Auswahl.

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/nl/newsletter-apo.php?Action=unsubscribe&EMail=[EMail]