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KW 50
Mittwoch, 12. Dezember 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wo steht, dass ein fehlender Sondervermerk nicht retaxiert werden darf?

Auf einem Kassenrezept wurden fünf Packungen Huminsulin Normal 5 x 10 ml verordnet – ohne den Zusatz „Menge ärztlich erwünscht“ oder „!“. Der Gesetzestext besagt jedoch, dass dieser Zusatz erforderlich ist. Nach Informationen unseres Verbands gab es aber wohl 2015 einen Schiedsspruch, laut dem bestimmte formale Fehler nicht zu einer Retaxation führen dürfen. Auch ein Anruf bei der Abrechnungsstelle einer Krankenkasse ergab diese Auskunft. Schriftlich bekommt man es aber von niemandem. Was sagen Sie dazu?

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ABBVIE INFORMIERT

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HUMIRA®: Fragen und Antworten zu Rabattverträgen und Importquote

HUMIRA® (Adalimumab) von AbbVie ist deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit. Immer häufiger sind neben dem Original gleichzeitig auch Importarzneimittel rabattiert. Im Folgenden die häufigsten Fragen und Antworten zur Abgabe von HUMIRA®, zu Rabattverträgen und der Importquote.

1. Wenn sowohl Original als auch Importe rabattiert sind: Muss ein rabattierter Import vorrangig abgegeben werden?

Nein. Stehen mehrere Rabattarzneimittel (z. B. Original und Importe) zur Auswahl, darf die Apotheke gemäß § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag1 unter diesen frei wählen.

2. Ist bei der Auswahl des Rabattarzneimittels relevant, ob ein Import oder das Original verordnet wurde?

Nein, wichtig ist nur, dass – unabhängig davon, ob ein Import oder das Original verordnet wurde – eines der Rabattarzneimittel abgegeben wird. Die Apotheke ist verpflichtet, Rabattvertragsarzneimittel vorrangig abzugeben.

3. Wird die Importquote belastet, wenn das rabattierte Original abgegeben wird?

Nein, da Rabattarzneimittel gemäß § 5 Abs. 3 Rahmenvertrag1 nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen werden. Entsprechende Rezepte gehen nicht in den relevanten Fertigarzneimittelumsatz ein. Im umgekehrten Fall wird die Abgabe eines rabattierten Imports auch nicht der Importquote angerechnet.

4. Was ist bei Original-/Importverordnungen mit Aut-idem-Kreuz zu beachten?

Ein Aut-idem-Kreuz allein verhindert nicht den Austausch von Original und Importen. Ein rabattiertes Original- bzw. Importarzneimittel muss demnach auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz vorrangig abgegeben werden. Einen entsprechenden Austausch kann der Arzt nur ausschließen, indem er zusätzlich zum Kreuz auf dem Rezept vermerkt, dass medizinisch-therapeutische Gründe dem Austausch entgegenstehen (gilt für Ersatzkassen, vgl. § 4 Abs. 12 vdek-AVV2). Bei Rezepten zulasten der Primärkassen ist der jeweils gültige Arzneiliefervertrag auf ähnliche Regelungen zu prüfen.

Die DAP Abgabehilfe zu HUMIRA® bietet weitere Unterstützung bei der Rezeptbelieferung.

» Zur Abgabehilfe HUMIRA®

» Übersicht der Rabattverträge und Zuzahlungsbefreiungen von HUMIRA®

» Zu den Fachinformationen: HUMIRA® 40 mg/0,4 ml, HUMIRA® 20 mg/0,2 ml, HUMIRA® 80 mg/0,8 ml
» Pflichttext HUMIRA®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
2 Arzneiversorgungsvertrag (AVV) zwischen vdek und DAV e. V., Stand: 04/2016

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NORDMARK INFORMIERT

Pankreatan®: Servicematerialien für die Apotheke

Pankreatan® wird als leitliniengerechte Therapie bei Störungen der exokrinen Pankreasfunktion, die mit einer Maldigestion einhergehen, angewendet. Zu den Therapiegebieten zählen chronische Pankreatitis, Pankreasresektion, Mukoviszidose und Gastrektomie.

Wir unterstützen Sie bei der Beratung und Abgabe von Pankreatan® im Zusammenhang mit

  • aktuellen Rabattverträgen,
  • Ersatz der Wirkstärke 40.000 bei Wegfall als Rabattarzneimittel und
  • möglichen Lieferengpässen anderer Hersteller bei Pankreatin-Präparaten der Wirkstärke 40.000

mit folgenden Servicematerialien zum Download:

Für die Rezeptbelieferung:

» Abgabehilfe

Für die Weitergabe an die Patienten:

» Patienteninformation

Für Rezeptänderungswünsche:

» Arztinformation

» Zu den Pankreatan®-Fachinformationen

» Pflichttext

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ALTAMEDICS INFORMIERT

NEU gegen Läuse – PARRAX®
Inklusive Kamm und Haube

Gerade in der Winterzeit treten in Schulen, Kindergärten und Kitas wieder vermehrt Kopfläuse auf. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Belastung für alle Betroffenen möglichst gering zu halten, ist es wichtig, schnell und effektiv gegen die Plagegeister vorzugehen. Altamedics hat mit PARRAX® eine neue und praktische Anwendung auf den Markt gebracht, mit der die ganze Familie im Nu wieder läusefrei ist.

Natürlicher Wirkstoff

PARRAX® setzt auf Biococidine®, einen innovativen Wirkstoff, der aus dem Öl der Kokospalme gewonnen wird. Die enthaltenen Fettsäuren dringen in die Atemsysteme der Läuse und Nissen ein und entziehen ihnen den Sauerstoff. Sie ersticken so innerhalb kürzester Zeit.

Das ganze Paket: PARRAX®-Express-Lösung
inklusive Haube und Läusekamm

PARRAX® liefert nicht nur das Läusemittel, sondern auch die passende PARRAX®-Haube und einen PARRAX®-Läusekamm. So entstehen für den Kunden keine zusätzlichen Kosten. Die PARRAX®-Express-Lösung einfach auf das trockene Haar auftragen, die mitgelieferte PARRAX®-Haube aufsetzen und 15 Minuten einwirken lassen. Anschließend die Haare mit dem beiliegenden PARRAX®-Läusekamm durchkämmen, um abgestorbene Läuse, Nissen und Eier zu entfernen und das Haar danach wie gewohnt schamponieren.

Für die ganze Familie

Um effektiv gegen einen Kopflausbefall vorzugehen, wird empfohlen, alle Familienmitglieder gleichzeitig zu behandeln. Aufgrund des schonenden Wirkprinzips von PARRAX® eignet es sich bereits für Kinder ab drei Monaten sowie für Schwangere und Stillende.

Nach erfolgreicher Behandlung

Sind die Läuse erfolgreich behandelt, kann das Kind in der Regel am nächsten Tag wieder die Schule, den Kindergarten oder die Kita besuchen. Wichtig ist hier, die Erzieher über die erfolgte Behandlung zu informieren. PARRAX® liefert zu diesem Zweck, jeder Packung beiliegend, eine Bescheinigung für die Wiederzulassung nach einem Kopflausbefall.

» Zur Beratungskarte PARRAX®

» Zum Beratungstipp

Letzte Chance: Noch bis zum 28.12.2018 teilnehmen!

COOP-STUDY 2019

Jetzt an der Coop-Study 2019 teilnehmen und einen Aufenthalt im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!

Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung für Apothekeninhaber und Filialleiter zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.

Quelle: Panoramahotel Oberjoch GmbH

Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!

» Hier geht es zur Coop-Study 2019

Nützliche Links

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