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KW 36
Mittwoch, 5. September 2018

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann der Arzt „off label“ auf GKV-Rezept verordnen?

Wir haben einen schwerst­kranken Patienten, der GKV-versichert ist. Nun bekommt er „Scopoderm TTS 1,54 mg Pflaster 10 Stück“ verordnet auf Privat­rezept, er muss also alles selber zahlen. Der Patient erhält das Mittel gegen Übelkeit durch seine andere Medikation (er kann so gut wie keine Tabletten mehr schlucken).

Könnte der Arzt das Arznei­mittel in solch einem schweren Fall nicht doch zulasten der GKV verordnen? Das wäre für den Patienten günstiger.

» Lesen Sie hier die Antwort

Alexander Raths – stock.adobe.com

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CHANGE, OR GO: Trends und Treiber im dynamischen Healthcare-Markt

“Let´s talk about change” heißt es am 17./18. September in Frankfurt für Vertreter der Industrie, Kooperationen, Versandapotheken und Apotheker. Sichern Sie sich jetzt als Apotheker mit dem Aktionscode ZAP18DAP Ihr Ticket zu Vorzugskonditionen:

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DAP LEXIKON

Orphan drugs

Bei Orphan drugs handelt es sich um Medikamente, die gegen seltene Krankheiten eingesetzt werden. Als Richtlinie gilt hier, dass nicht mehr als einer von 2.000 EU-Bürgern an solch einer Krankheit leidet. Der Status „Orphan drug“, welcher schon vor der Zulassung beantragt werden kann, wird von der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vergeben. Auch nach Ablauf des Status „Orphan drug“ werden diese Arzneimittel weiterhin als solche genutzt.

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR PTA

SERVICE

FAQ zur Abgabe von BtM

Es gibt eine Vielzahl von Frage­stellungen rund um die richtige Abgabe von Betäubungs­mitteln in der Apotheke. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in unseren FAQ zusammen­gefasst. Die Fragen beschäftigen sich mit unter­schiedlichsten Themen rund um das BtM-Rezept, angefangen bei den gesetzlichen Grund­lagen über besondere Formalitäten, die beim Umgang mit BtM-Rezepten zu beachten sind, bis hin zu speziel­len Frage­stellungen hinsichtlich der Substitutions­therapie.

» Hier geht’s direkt zur den FAQ zur Abgabe von BtM

Abb.: DeutscheApothekenPortal

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NORGINE INFORMIERT

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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