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KW 49
Montag, 4. Dezember 2017

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen Wirkstoffe der Substitutions­ausschlussliste ausgetauscht werden?

Wir erhielten folgende Verordnung:
„Prograf 1 mg 100 St.“ ohne Aut-idem-Kreuz und ohne Herstellerangabe zulasten der Barmer (IK 104080005).
Rabattiert sind verschiedene Generika und das Original.
Was darf/muss man hier abgeben, da der Wirkstoff ja auf der Substitutionsausschlussliste steht?

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DAP ARBEITSHILFE

„Ersatzkassen: Rezeptbelieferung mit Blutzuckerteststreifen“

PUREN PHARMA INFORMIERT

Für Patienten mit erektiler Dysfunktion stehen seit dem 15. November 2017 kostengünstige generische Phosphodiesterasehemmer der Firma PUREN zur Verfügung.

➔ Folgende Servicematerialien unterstützen Apotheken bei der Beratung und Arzneimittelabgabe:

» Bestellfax inkl. Servicematerialien (2 Seiten)

» Produkt- und Informationsflyer

» Fachinformation

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Pankreatan®: Servicematerialien für die Apotheke

Pankreatan® wird als leitliniengerechte Therapie bei Störungen der exokrinen Pankreasfunktion, die mit einer Maldigestion einhergehen, angewendet. Zu den Therapiegebieten zählen chronische Pankreatitis, Pankreasresektion, Mukoviszidose und Gastrektomie.

Wir unterstützen Sie bei der Beratung und Abgabe von Pankreatan® im Zusammenhang mit

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  • Ersatz der Wirkstärke 40.000 bei Wegfall als Rabattarzneimittel und
  • möglichen Lieferengpässen anderer Hersteller bei Pankreatin-Präparaten der Wirkstärke 40.000

mit folgenden Servicematerialien zum Download:

Für die Rezeptbelieferung:

» Abgabehilfe

Für die Weitergabe an die Patienten:

» Patienteninformation

Für Rezeptänderungswünsche:

» Arztinformation

» Zu den Pankreatan®-Fachinformationen

» Pflichttext

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Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Taxierung von Rezepturen

Die Rezeptur bleibt im Rahmen einer individuellen Therapie unverzichtbar. Dabei sind die Anforderungen an die Herstellung hoch, der Ertrag hingegen eher gering. Die erlaubten Apothekenzuschläge für Zubereitungen aus Stoffen werden in § 5 AMPreisV definiert. Neben Rezepturen zur Abrechnung mit der Krankenkasse werden aber zuweilen auch solche auf Kundenwunsch hergestellt. Daher die Frage:

Wie taxieren Sie Rezepturen, die nicht mit einer Krankenkasse abzurechnen sind?

 

 

 

 

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Einfach Mehrfachverordnungen und Stückelungen prüfen und Retaxierungen vermeiden!

Der PZN-Checkplus berücksichtigt die Regelungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen gemäß §§ 3 und 6 Rahmenvertrag und darüber hinaus die Rechtsprechung zu diesem Thema.

Abbildung: PZN-Checkplus; einfach Anzahl der verordneten Packungen und PZN eingeben und Ergebnis erhalten; Quelle: DAP GmbH

Das kann der PZN-Checkplus:

  • Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
  • Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
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Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.

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Nützliche Links

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