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KW 49 Montag, 4. Dezember 2017
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Müssen Wirkstoffe der Substitutionsausschlussliste ausgetauscht werden?
Wir erhielten folgende Verordnung:
„Prograf 1 mg 100 St.“ ohne Aut-idem-Kreuz und ohne Herstellerangabe zulasten der Barmer (IK 104080005).
Rabattiert sind verschiedene Generika und das Original.
Was darf/muss man hier abgeben, da der Wirkstoff ja auf der Substitutionsausschlussliste steht?
» Lesen Sie weiter
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DAP ARBEITSHILFE
„Ersatzkassen: Rezeptbelieferung mit Blutzuckerteststreifen“
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DAP ADVENTSSPIEL
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NORDMARK INFORMIERT
Pankreatan®: Servicematerialien für die Apotheke
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Pankreatan® wird als leitliniengerechte Therapie bei Störungen der exokrinen Pankreasfunktion, die mit einer Maldigestion einhergehen, angewendet. Zu den Therapiegebieten zählen chronische Pankreatitis, Pankreasresektion, Mukoviszidose und Gastrektomie.
Wir unterstützen Sie bei der Beratung und Abgabe von Pankreatan® im Zusammenhang mit
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- Ersatz der Wirkstärke 40.000 bei Wegfall als Rabattarzneimittel und
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mit folgenden Servicematerialien zum Download:
Für die Rezeptbelieferung:
» Abgabehilfe
Für die Weitergabe an die Patienten:
» Patienteninformation
Für Rezeptänderungswünsche:
» Arztinformation
» Zu den Pankreatan®-Fachinformationen
» Pflichttext
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG
Letzte Chance: Teilnahme nur noch heute und morgen möglich!
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Taxierung von Rezepturen
Die Rezeptur bleibt im Rahmen einer individuellen Therapie unverzichtbar. Dabei sind die Anforderungen an die Herstellung hoch, der Ertrag hingegen eher gering. Die erlaubten Apothekenzuschläge für Zubereitungen aus Stoffen werden in § 5 AMPreisV definiert. Neben Rezepturen zur Abrechnung mit der Krankenkasse werden aber zuweilen auch solche auf Kundenwunsch hergestellt. Daher die Frage:
Wie taxieren Sie Rezepturen, die nicht mit einer Krankenkasse abzurechnen sind?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von DAP gutgeschrieben.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben,
können Sie sich hier registrieren.
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STADA INFORMIERT
Noch bis zum 31. Januar 2018 teilnehmen!
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Einfach Mehrfachverordnungen und Stückelungen prüfen und Retaxierungen vermeiden!
Der PZN-Checkplus berücksichtigt die Regelungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen gemäß §§ 3 und 6 Rahmenvertrag und darüber hinaus die Rechtsprechung zu diesem Thema.
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Abbildung: PZN-Checkplus; einfach Anzahl der verordneten Packungen und PZN eingeben und Ergebnis erhalten; Quelle: DAP GmbH
Das kann der PZN-Checkplus:
- Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
- Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
- Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
- Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen
- Recherche alternativer Stückelungsmöglichkeiten
Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.
» Zum PZN-Checkplus
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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