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Heute: Tagesfrage Nr. 2: „Formoterol-Verordnung – Jumbopackung?“ • DoloVisano® Tabletten vorläufig nicht mehr verkehrsfähig! • Neu: Richtige Anwendung von flutiform® • NEU: Abgabehilfe „Sicherung der Parkinsontherapie bei Patienten im fortgeschrittenen Stadium“ • Neuer Service: ARZT-INFO zum Austauschverbot für Levothyroxin-Natrium 479 480
In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „Topiramat: Substitution möglich?“
Frage:
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Archiv der Abgabeprobleme
Bei einer Verordnung zulasten der AOK NordWest (IK 103411401) erfolgte bei Eingabe von „Topiramat Migr. STADA 25 mg FTA N3 100 St.“
die Anzeige, dass ein Austausch auf „Topiramat Aurobindo 25 mg Filmtabletten 200 St. N3“ erfolgen muss. Ist der Austausch gerechtfertigt?
Normalerweise geht die Angabe der Menge (hier 100 Stück) doch vor Normgröße und wir würden das Stada-Präparat abgeben.
DoloVisano® Tabletten vorläufig nicht mehr verkehrsfähig!Das Arzneimittel DoloVisano® (Wirkstoff Methocarbamol; pharmazeutischer Unternehmer: DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH) zur symptomatischen Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen ist vorläufig nicht mehr verkehrsfähig. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem Beschluss1 vom 15.12.2014 in einem Eilverfahren angeordnet, dass die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgehobene Zulassung per sofort nicht mehr genutzt werden kann. Aus diesem Grund ist DoloVisano® vorläufig nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das heißt, dass sowohl Zulassungsinhaber als auch Großhändler und Apotheken das Arzneimittel nicht mehr abgeben dürfen. Restbestände von DoloVisano® sind daher in der Apotheke vorerst vom restlichen Lager zu separieren. Erhält eine Apotheke eine DoloVisano®-Verordnung, so darf diese nicht mehr beliefert werden. Mit dem Arzt sollte die weitere Vorgehensweise (z. B. Ausstellen einer anderen Arzneimittelverordnung) abgeklärt werden. Ortoton® Tabletten uneingeschränkt verkehrsfähig! Das Arzneimittel Ortoton® (Wirkstoff Methocarbamol), das ebenfalls zur Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen eingesetzt wird, bleibt hingegen uneingeschränkt verkehrsfähig und lieferfähig! » Hier geht's zur Basisinformation. 1 Aktenzeichen 7L1502/14
Neu: Richtige Anwendung von flutiform®flutiform® ist ein Dosieraerosol zur Dauertherapie von Asthma bronchiale. Die Anwendung des Dosieraerosols kann mit und ohne Inhalierhilfe (Spacer) erfolgen. Die passende Inhalierhilfe zu flutiform® ist der AeroChamberPlus® (PZN 9374073)1. Die Produktinformation zu flutiform® erklärt anhand von Abbildungen die richtige Anwendung des Dosieraersols mit und ohne Inhalierhilfe. Zusätzlich erhalten Sie Tipps zur korrekten Rezeptabrechnung. » Hier können Sie sich die Produktinformation herunterladen 1 gemäß Fachinformation flutiform®, aktueller Stand
NEU: Abgabehilfe „Sicherung der Parkinsontherapie bei Patienten im fortgeschrittenen Stadium“Eine Substitution von Parkinsonmedikamenten kann vor allem im fortgeschrittenen Krankheitsstadium zu Therapieproblemen führen. Daher ist es wichtig, solch kritische Substitutionen in der Apotheke zu verhindern. Die neue Abgabehilfe „Sicherung der Parkinsontherapie bei Patienten im fortgeschrittenen Stadium“ bietet eine Hilfestellung zur retaxsicheren Rezeptbelieferung.
ARZT-INFO zum Austauschverbot für Levothyroxin-NatriumLevothyroxin-Natrium gehört zu den Wirkstoffen, für die ein Austauschverbot auf wirkstoffgleiche Arzneimittel besteht1. Nutzen Sie die Arzt-Info als praktische Kopiervorlage, um den Arzt über das Austauschverbot zu informieren. Gleichzeitig können Sie auf diesem Weg Ihre Rezeptänderungswünsche an die Praxis übermitteln. 1 Substitutionsausschlussliste, rechtskräftig seit 10.12.2014 (Teil B der Anlage VII der AM-RL des G-BA)
Aktuelle Fortbildungen – schon teilgenommen?
„Mehrfachverordnung eines Parkinsonpräparates“
Die Apotheke erhält eine Verordnung mehrerer Packungen für einen Parkinsonpatienten. Welche Menge darf auf das Rezept beliefert werden? Unter allen Teilnehmern mit der richtigen Antwort verlosen wir diesmal ein Motorola Moto G2 Smartphone. Viel Glück wünscht Ihnen das Team des DeutschenApothekenPortals.
Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen. In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Heute: AntikoagulantienAntikoagulantien werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Bei indirekten Antikoagulantien verbietet sich aufgrund der kritischen Dosierung infolge der geringen therapeutischen Breite im Regelfall ein Austausch bei Folgeverordnungen.
Tagesfrage Nr. 2: „Formoterol-Verordnung – Jumbopackung?“
Frage:
Uns liegt folgende Verordnung zulasten der AOK Rheinland/Hamburg vor:
„Formoterol Hexal Easy 12 mg IHP 2 St. (PZN1074650). Bei der Eingabe in die EDV kommt der Hinweis „keine therapiegerechte Packung“, obwohl ein N3-Normbereich existiert. Ist die zweimalige Abgabe der Einzelpackung bei doppelter Zuzahlung erlaubt?
Antwort:
Bei der Doppelpackung des Formoterol Easyhalers von Hexal handelt ...
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