|
KW 38 Donnerstag, 21. September 2023
|
|
AKTUELLE RETAXFALLE
T-Rezept-Retax: Menschlicher Fehler wird mit Retax über fast 11.000 Euro bestraft
|
|
|
Bei T-Rezepten gelten aus nachvollziehbaren Gründen verschiedene Sonderregelungen, die dazu dienen, die Therapie mit den so risikobehafteten Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid so sicher wie nur irgend möglich zu gestalten. Daher gilt auch eine verkürzte Einlösefrist: T-Rezepte müssen innerhalb von 6 Tagen nach Ausstellungsdatum beliefert werden. Dies wurde nun einer Apotheke zum Verhängnis – obwohl sie sogar noch eine neue, gültige Verordnung besorgt hatte.
» Lesen Sie hier weiter
|
|
|
Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
NEUE DAP ARBEITSHILFE
Reisen mit Cannabisarzneimitteln
|
|
|
Das Reisen mit Betäubungsmitteln kann je nach Reiseland an strenge Vorgaben geknüpft sein. Das gilt besonders bei Cannabis und daraus hergestellten Arzneimitteln, da man bei falscher Handhabe oft örtliche Gesetze bricht. Was bei der Mitnahme von Cannabis auf Reisen beachtet werden muss, schildert diese DAP Arbeitshilfe.
» Zur Arbeitshilfe
|
|
|
jpgon – stock.adobe.com
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
SERVICE
Neue Festbeträge zum 01.10.2023
Jetzt im Festbetrags-Checkplus
|
|
|
Zum 1. Oktober 2023 treten neue Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Kraft, die ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.
Für verschiedene Wirkstoffe werden in bestimmten Darreichungsformen ab dem 1. Oktober 2023 neue Festbeträge für sieben Festbetragsgruppen festgesetzt.
Folgende Wirkstoffe sind betroffen:
- Blutgerinnungsfaktoren VIII (plasmatisch)
- Cinacalcet
- Dronedaron
- Lenalidomid
- Prucaloprid
- Roflumilast
- selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (Desvenlafaxin, Milnacipran, Venlafaxin)
|
|
|
© DAP – DeutschesApothekenPortal
|
|
Was ist der Festbetrags-Checkplus?
Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon einige Wochen vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie eine individuelle Liste erstellt und für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)
Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!
Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.
» Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium
» Zum Festbetrags-Checkplus
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Thema: Corona-Impfungen
|
|
|
Mit zwei Impfungen und einer Boosterung oder Infektion erreicht man eine bestmögliche Basisimmunität gegen das Coronavirus. Eine weitere Auffrischung mit einem variantenadaptierten Impfstoff empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe. Dazu gehören folgende Personengruppen:
- Personen im Alter ≥ 60 Jahre
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten
- Bewohner in Einrichtungen der Pflege
- Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (medizinisches oder pflegerisches Personal)
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können
|
|
|
momius – stock.adobe.com
|
|
|
Die Auffrischimpfungen sollen im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen, vorzugsweise jetzt im Herbst.
Unsere Frage lautete daher:
Weisen Sie Ihre Kunden aktiv auf die Corona-Auffrischimpfung hin?
» Lesen Sie hier das Ergebnis
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
DAZ.ONLINE INFORMIERT
Nebenwirkungen
Welche Arzneimittel können Riechstörungen auslösen?
|
|
|
Ein Lavendelstrauch, eine Rosenblüte oder ein frisch gebackenes Brot – der Geruchssinn ist eng mit unseren Gefühlen und Erinnerungen verbunden. Wird das olfaktorische System durch Arzneimittel gestört, kann das die Lebensqualität verschlechtern oder sogar gefährlich werden. Apotheker sollten wissen, bei welchen Arzneimitteln ein Einfluss auf den Geruchssinn möglich ist.
» Mehr auf DAZ.online
|
|
|
Drobot Dean – stock.adobe.com
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
|
|
|
|
|
|
|
|
Nützliche Links
|
|
|
|
Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
|
|
 |
|
|