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KW 27
Donnerstag, 6. Juli 2023

AKTUELLE RETAXFALLE

ALBVVG – gut zu wissen für die Apothekenpraxis

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird am morgigen Freitag in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause Thema im Bundesrat sein. In Kraft treten wird das Gesetz erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt, und auch dann müssen sich der DAV und der GKV-Spitzenverband noch über ein paar Punkte einig werden, z. B. darüber, welche Hilfsmittel als apothekenüblich gelten. Hier vorab also nur schon mal eine Orientierung, auf was wir hoffen dürfen.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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MYLAN INFORMIERT

Abgabe von Adrenalin-Autoinjektoren

Austausch kritisch hinterfragen

Bei schweren allergischen Reaktionen (Anaphylaxien) sollte Adrenalin mittels eines Autoinjektors (z. B. Fastjekt®) intramuskulär in den Oberschenkel verabreicht werden. Da verschiedene aut-idem-konforme Adrenalin-Autoinjektoren verfügbar sind, die sich in Handhabung, Dosis, Auslösemechanismus und Nadellänge unterscheiden, muss bei der Abgabe eines neuen Device eine Schulung durchgeführt werden, um Handhabungsfehler zu vermeiden.

Ist eine Schulung nicht möglich oder spricht ein anderer medizinischer Grund gegen den Austausch des Device, ist die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken in Erwägung zu ziehen.


Andrey Popov / Adobe Stock

Eine Übersicht über die verschiedenen Adrenalin-Autoinjektoren finden Sie hier:

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DAP ARBEITSHILFE

BSNR/LANR: Was muss die Apotheke prüfen?

Seit Anfang des Jahres dürfen Zahn­ärzte bei der Rezept­aus­stellung keine Pseudo­arzt­nummer mehr verwenden. Das warf erneut die Frage auf, was Apotheken bei der Rezept­prüfung in Bezug auf BSNR und LANR prüfen müssen und welche Heilungs­möglichkeiten bestehen. Eine neue DAP Arbeits­hilfe fasst die wichtigsten Informationen für eine korrekte Umsetzung zusammen.

» Zur Arbeitshilfe

DAP Arbeitshilfe „Arzneimittel im Mehrfachvertrieb“

Wird ein patentgeschützter Wirkstoff durch mehrere Hersteller / pharmazeutische Unternehmer unter verschiedenen Handelsnamen gleichzeitig vertrieben und stehen die Arzneimittel nicht im Verhältnis Original/Import zueinander, spricht man von einem Mehrfachvertrieb. Diese Arzneimittel werden auch Parallelarzneimittel genannt. Für diese gelten besondere Regeln bei der Abgabe nach § 2 Abs. 2 und § 13 Rahmenvertrag. Welche Regelungen bei diesen Abgaben zu beachten sind, ist auf der folgenden Arbeitshilfe dargestellt.

» Zur Arbeitshilfe


DAZ.ONLINE INFORMIERT

Frühe Erkennung rettet Leben

Sepsis – warum auch Apothekenteams Bescheid wissen sollten

Schätzungsweise einer von fünf Todesfällen weltweit ist laut Weltgesundheitsorganisation auf eine Sepsis zurückzuführen. Auch in Deutschland sterben jedes Jahr mindestens 60.000 Menschen mit oder an einer Sepsis. Dabei wären viele dieser Todesfälle vermeidbar – durch eine frühe Erkennung und Behandlung sowie durch mehr Prävention. Wissen Sie, welche Symptome auf eine Sepsis hindeuten?

» Mehr auf DAZ.online


Tanapat Lek,jew / Adobe Stock

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