KW 19
Donnerstag, 11. Mai 2023

AKTUELLE RETAXFALLE

Wie muss die Apotheke eine Akutversorgung nachweisen?

Wenn Apotheken von der durch den Rahmen­vertrag vorge­gebenen Abgabe­rang­folge ab­weichen, müssen sie dies gemäß § 14 Rahmen­vertrag auf dem Rezept dokumentieren. Dazu ist die passende Sonder-PZN anzugeben, in Fällen von Pharma­­zeutischen Be­denken bzw. einer Akut­­ver­sorgung ist zusätz­­lich ein Vermerk auf dem Rezept aufzu­­bringen. Wird aufgrund von Liefer­­schwierig­­keiten eine Alternative abge­geben, so muss dies durch einen Beleg über die Nicht­­verfüg­­barkeit nachge­­wiesen werden.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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Standardisiertes Cannabis­extrakt-Portfolio für eine gleich­bleibende Wirkung

Die Herstellung von Cannabis-Extrakten bei Vayamed unter­liegt einem standardisierten Prozess: gleich­­bleibender Hersteller sowie einheit­­liches Extraktions­­ver­fahren und Ausgangs­­substanz (Kultivar). Vayamed verfügt damit über ein standardisiertes Cannabis­­extrakt-Port­folio, das eine gleich­­bleibende Wirkung gewähr­­leistet.

Des Weiteren findet man im Produkt­portfolio von Vayamed medizinisch relevante Cannabis­blüten, die eine mögliche Ergänzung bzw. Therapie­erweiterung zu den Cannabis­extrakten darstellen.

» Mehr Informationen unter www.vayamed.com


Quelle: Vayamed

AKTUELLES

Nordrhein: neuer Link zur Berufsordnung für Apotheken-Homepages erforderlich

Bedingt durch den neuen Internet­auftritt der Apotheker­kammer Nordrhein (AKNR) hat sich der Link zur Berufs­ordnung geändert: www.ak.nrw/berufsordnung. Gemäß § 5 Tele­medien­gesetz (TMG) muss die Berufs­ordnung, die für den Apotheken­leiter gilt, auf der Home­page der Apotheke leicht erkennbar, un­mittelbar erreich­bar und ständig verfügbar sein.

» Weitere Infos unter www.aknr.de

DAZ.ONLINE INFORMIERT

INTERPHARM 2023

Rezepturen: Welches Aroma passt zu welchem Wirkstoff-Geschmack?

Wenn Kindern ein Arzneimittel nicht schmeckt, kann sich selbst eine ansonsten eher unkomplizierte Therapie als große Herausforderung entpuppen. Bei der Herstellung von pädiatrischen Rezepturen gilt es deshalb neben vielen wichtigen Detailfragen auch auf einen passenden Aromastoff zu achten. Doch welches Aroma passt eigentlich zu welchem Wirkstoff?

» Mehr auf DAZ.online


Foto: DAZ / Schelbert

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