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KW 16 Donnerstag, 20. April 2023
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AKTUELLE RETAXFALLE
T-Rezept-Retax: Rechtfertigt ein fehlender Arztstempel eine Nullretax?
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Wird in einer Apotheke ein T-Rezept vorgelegt, so sollte die Apotheke wie bei jeder Verordnung sorgfältig prüfen, ob alle geforderten Formalien erfüllt sind. Die verordneten T-Substanzen sind in der Regel hochpreisig und eine Retaxation trifft die Apotheke dann empfindlich. Und die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Krankenkassen bei formalen Fehlern nur selten Kulanz zeigen, obwohl dies gemäß Rahmenvertrag möglich ist. Heute möchten wir Ihnen solch ein abschreckendes Beispiel vorstellen.
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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INTERPHARM 2023: Wir sehen uns in Göttingen!
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© Deutscher Apotheker Verlag
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DAP ARBEITSHILFE
Medizinprodukte auf GKV-Rezept
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Neben Arzneimitteln können auch Medizinprodukte zulasten der GKV verschrieben werden. Hier gelten weder der Rahmenvertrag noch die Packungsgrößenverordnung noch Rabattverträge. Jedoch müssen auch hier einige Regeln beachtet werden. Dabei gibt es verschiedene Arten von Medizinprodukten, bei denen jeweils andere Regeln zu beachten sind. Die folgende Arbeitshilfe unterstützt Sie bei der richtigen Abgabe von Medizinprodukten.
» Zur Arbeitshilfe
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RETAXFALL-ARCHIV
Überblick über die gängigsten Retaxationen
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Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
» Hier geht es zum Retaxfall-Archiv
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pixelkorn – stock.adobe.com
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Pflanzliche Arzneimittel für Kinder (Teil 2)
Halsschmerzen bei Kindern – gibt es da auch was Pflanzliches?
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Salbei, Isländisches Moos, Kamillenblüten, Eibischwurzel, Spitzwegerich und Wegraukenkraut – das alles sind Arzneidrogen, die potenziell bei gereizter Schleimhaut im Mund- und Rachenraum zum Einsatz kommen können. Aber sind sie auch für Kinder geeignet?
» Mehr auf DAZ.online
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Alexandra – stock.adobe.com
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APOFRAGE DES TAGES
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Wissen Sie die Antwort?
Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte!
Dies ist die heutige Apofrage:
Quimbo mit dem Wirkstoff Levodropropizin wurde im Herbst 2022 aufgrund seines günstigen Sicherheitsprofils aus der Verschreibungspflicht entlassen. Seitdem steht Quimbo in der Selbstmedikation als neue Beratungsoption bei Reizhusten zur Verfügung.
Wieso ist Quimbo besonders sicher und gut verträglich?
» Hier geht's zur Apofrage des Tages
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