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KW 15
Donnerstag, 14. April 2022

AKTUELLE RETAXFALLE

Definitionen sind Schall und Rauch

Wenn Logik und Pedanterie aufeinandertreffen

Unklare Verordnungen dürften so ziemlich jedem Apotheker täglich unterkommen – sei es eine fehlende Stück­zahl, eine Stück­zahl, die Nmax überschreitet, oder einer der vielen anderen möglichen Gründe, aus denen mit dem Arzt Rück­sprache gehalten werden muss. Ärgerlich für Apotheken wird es, wenn an sich klar ist, was abge­geben werden soll, und die Verordnung einem Artikel im Preis­verzeichnis zuge­ordnet werden kann, der dann auch abge­geben wird – aber das trotzdem zur Retaxierung führt.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

NEUE DAP ARBEITSHILFE

Impfstoffverordnungen: GKV-Pflichtleistung vs. Satzungsimpfung

Bei der Verordnung von Impf­stoffen treten in der Apotheke häufig Unsicher­heiten auf. Diese DAP Arbeits­hilfe gibt Ihnen einen Überblick, wie Impfstoffe als GKV-Pflicht­leistung bzw. als Satzungs­impfung in der Regel verordnet werden.

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HIVISION100: für 100 % HIV-Diagnoserate

HIV-Infektionen sind in Deutschland nach wie vor unterdiagnostiziert. Die Initiative HIVISION100 will gemeinsam mit Expertinnen und Experten identifizieren, was einer höheren Diagnoserate von HIV im Weg steht. Dazu brauchen wir Ihre Expertise – machen Sie mit und beantworten Sie unsere kurze Umfrage zum Thema „Hürden in der HIV-Diagnose“.

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© Gilead

DAP ARBEITSHILFE

Mehrkosten

Mehrkosten werden fällig, wenn ein Arznei­mittel-VK oberhalb des Fest­betrags liegt. Fest­beträge sind Höchst­beträge für die Erstattung von Arznei­mittel­preisen durch die gesetz­lichen Kranken­kassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arznei­mittels über dem Fest­betrag, so muss in der Regel der Versicherte diesen Differenz­betrag – die Mehr­kosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung ent­richten. Eine Abrechnung von Mehr­kosten zulasten der GKV ist nur in Ausnahme­fällen möglich. Die wichtigsten Informationen dazu liefert diese Arbeitshilfe.

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DAZ.ONLINE INFORMIERT

Angeblich für einen zweistelligen Millionenbetrag

Shop Apotheke kauft Liefer-Start-up First A

First A, Mayd, Kurando etc. – seit einiger Zeit drängt eine Reihe von Start-ups auf den Markt. Ihr Business: Die letzte Meile von der Apotheke zum Patienten und das innerhalb von 30 Minuten. Sozusagen ein outgesourcter Express-Boten­dienst. Nun wurde das erste von ihnen geschluckt. Von niemandem Geringeren als der Shop Apotheke. Wie der Versender am gestrigen Dienstag­abend bekannt gab, hat er 100 Prozent von First A über­nommen.

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Foto: Screenshot: first-a.de/ DAZ

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