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KW 15 Donnerstag, 14. April 2022
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AKTUELLE RETAXFALLE
Definitionen sind Schall und Rauch
Wenn Logik und Pedanterie aufeinandertreffen
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Unklare Verordnungen dürften so ziemlich jedem Apotheker täglich unterkommen – sei es eine fehlende Stückzahl, eine Stückzahl, die Nmax überschreitet, oder einer der vielen anderen möglichen Gründe, aus denen mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden muss. Ärgerlich für Apotheken wird es, wenn an sich klar ist, was abgegeben werden soll, und die Verordnung einem Artikel im Preisverzeichnis zugeordnet werden kann, der dann auch abgegeben wird – aber das trotzdem zur Retaxierung führt.
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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NEUE DAP ARBEITSHILFE
Impfstoffverordnungen: GKV-Pflichtleistung vs. Satzungsimpfung
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Bei der Verordnung von Impfstoffen treten in der Apotheke häufig Unsicherheiten auf. Diese DAP Arbeitshilfe gibt Ihnen einen Überblick, wie Impfstoffe als GKV-Pflichtleistung bzw. als Satzungsimpfung in der Regel verordnet werden.
» Hier geht es zur Arbeitshilfe
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HIVISION100: für 100 % HIV-Diagnoserate
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HIV-Infektionen sind in Deutschland nach wie vor unterdiagnostiziert. Die Initiative HIVISION100 will gemeinsam mit Expertinnen und Experten identifizieren, was einer höheren Diagnoserate von HIV im Weg steht. Dazu brauchen wir Ihre Expertise – machen Sie mit und beantworten Sie unsere kurze Umfrage zum Thema „Hürden in der HIV-Diagnose“.
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© Gilead
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DAP ARBEITSHILFE
Mehrkosten
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Mehrkosten werden fällig, wenn ein Arzneimittel-VK oberhalb des Festbetrags liegt. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag, so muss in der Regel der Versicherte diesen Differenzbetrag – die Mehrkosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung entrichten. Eine Abrechnung von Mehrkosten zulasten der GKV ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die wichtigsten Informationen dazu liefert diese Arbeitshilfe.
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Angeblich für einen zweistelligen Millionenbetrag
Shop Apotheke kauft Liefer-Start-up First A
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First A, Mayd, Kurando etc. – seit einiger Zeit drängt eine Reihe von Start-ups auf den Markt. Ihr Business: Die letzte Meile von der Apotheke zum Patienten und das innerhalb von 30 Minuten. Sozusagen ein outgesourcter Express-Botendienst. Nun wurde das erste von ihnen geschluckt. Von niemandem Geringeren als der Shop Apotheke. Wie der Versender am gestrigen Dienstagabend bekannt gab, hat er 100 Prozent von First A übernommen.
» Mehr auf DAZ.online
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Foto: Screenshot: first-a.de/ DAZ
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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