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KW 10
Donnerstag, 10. März 2022

AKTUELLE RETAXFALLE

Impfstoffverordnung – was ist dabei zu beachten?

Die Verordnung von Impf­stoffen wirft in Apotheken häufig Fragen auf. Basierend auf den Impf­empfehlungen der STIKO (Ständige Impf­kommission des Robert Koch-Instituts) ist der Anlage 1 der Schutz­impfungs-Richt­linie des G-BA zu entnehmen, welche Impfungen zulasten der GKV verordnet und abge­geben werden können. In dieser Anlage werden Standard­impfungen (Grund­immunisierung/Auffrischungs­impfungen/Reise­impfungen bei beruflich bedingten Reisen/Indikations­impfungen) aufge­führt. Dabei handelt es sich um Pflicht­leistungen der GKV.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

DAP BERATUNGSLEITFADEN

Long Covid/Post-Covid

Genesen und dennoch krank – so fühlen sich viele, die mit SARS-CoV-2 infiziert und an Covid-19 erkrankt waren. Das Coronavirus Typ 2 ist für die Multiorgan-Krankheit Covid-19 verantwortlich. Im Anschluss an eine akute Covid-19 können die Beschwerden über eine längere Zeit anhalten. Anhaltende oder neue, direkt nach der Covid-19 entstehende bzw. mehr als 4 Wochen nach der akuten Covid-19 fortbestehende Symptome werden als Long Covid bezeichnet. Post-Covid hingegen beschreibt das Krankheitsbild ab der 12. Woche nach der ursprünglichen Infektion.

Zerbor – stock.adobe.com

Wann man von Long Covid und wann von Post-Covid spricht, welche Symptome auftreten können, welche Ursachen diskutiert werden und welche Verhaltensmaßnahmen Betroffenen empfohlen werden können, zeigt der folgende Beratungsleitfaden.

» Hier geht es zum Beratungsleitfaden

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BtM: Austausch vermeiden

Neue DAP Arbeitshilfe hilft bei Pharmazeutischen Bedenken

Betäubungs­mittel nehmen nicht umsonst einen besonderen Platz im Apotheken­alltag ein. Nicht nur sind hier oft besonders potente Wirk­stoffe im Einsatz, auch besitzen diese oft eine sehr geringe thera­peutische Breite. Ein Austausch auf ein Rabatt­arznei­mittel oder Generikum kann hier kritisch sein. Wenn Apotheken­mitarbeiter die Therapie­sicherheit gefährdet sehen, dürfen Sie den Austausch durch Anbringen Pharma­zeutischer Bedenken unterbinden. Wie dabei vorge­gangen werden muss und was erlaubt ist, erklärt die neue DAP Arbeitshilfe „Pharma­zeutische Bedenken bei Betäubungs­mitteln“.

» Zur Arbeitshilfe

contrastwerkstatt – stock.adobe.com

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Kineret® zugelassen zur Behandlung der COVID-19-Pneumonie1,*

Kineret® (Anakinra), der Interleukin-1(IL-1)-Rezeptorantagonist, hat Ende 2021 die Zulassung für die Behandlung von Patienten mit COVID-19-Pneumonie* durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) erhalten.1 In einer Phase-3-Studie konnte durch eine bis zu 10-tägige Kineret®-Therapie zusätzlich zur Standardtherapie das Risiko für Intensivpflichtigkeit und/oder Tod um insgesamt 54 % reduziert werden.**,2 Kineret® ist über den Großhandel als N3 mit 28 Fertigspritzen verfügbar und bei Medios Pharma GmbH vorrätig.

» Hier geht es zur Pressemitteilung (PDF)

» Fachinformation Kineret®

* Bei Patienten unter LOW- oder HIGH-FLOW-Sauerstofftherapie und Progressionsrisiko, das mit einem suPAR-Wert ≥ 6 ng/mL bestimmt wird. Bei suPAR handelt es sich um die lösliche Form des Uroplasminogen-Aktivator-Rezeptors. Er ist ein Maß für eine frühe Immunsystemaktivierung.
** Im Vergleich zu alleiniger Standardtherapie plus Placebo.

1 Kineret® Fachinformation, Stand 12/2021
2 Evdoxia Kyriazopoulou et al. Early treatment of COVID-19 with anakinra guided by soluble urokinase plasminogen receptor plasma levels: a double-blind, randomized controlled phase 3 trial (2021). DOI: 10.1038/s41591-021-01499-z

062-KIN-D(D)-0222-V01

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Akuttherapie und Prophylaxe

EMA empfiehlt Zulassung von Rimegepant bei Migräne

Mit Rimegepant (Vydura) empfiehlt die EMA das erste Arzneimittel gegen Migräne zur Zulassung, das sowohl in der Akuttherapie einer Attacke hilft als auch in der Prophylaxe neuen Migräneanfällen vorbeugt. Angriffspunkt ist der CGRP-Rezeptor, den auch der Migräne-Antikörper Erenumab (Aimovig) blockiert.

» Mehr auf DAZ.online

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APOFRAGE DES TAGES

Wissen Sie die Antwort?

Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte und hat heute zusätzlich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!

Dies ist die heutige Apofrage:

Welche Aussage trifft auf REPHA-OS® Mundspray nicht zu?

» Hier geht's zur Apofrage des Tages

Quelle: DAP

» Zur Beratungskarte REPHA-OS® Mundspray

» Informationen unter www.repha-os.de

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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