KW 18
Donnerstag, 4. Mai 2017

Bildquelle: Shutterstock; Stokkete

Aktueller Retaxfall

Versorgung therapeutisch sinnvoll, aber vertraglich nicht erlaubt

Wir alle kennen die Bekundungen auf Apothekertagen und vor anstehenden Wahlen, wie unverzichtbar die fachkundige Kompetenz der Vor-Ort-Apotheken für eine gut funktionierende Arzneimittelversorgung sei.
Wenn es jedoch darum geht diese „unverzichtbare“ Kompetenz endlich vertraglich oder gesetzlich mit Leben zu erfüllen, dann passiert leider nur wenig.

Immer wieder stoßen pharmazeutische Einwände an ihre vertraglich gesetzten Grenzen. Dies gilt für …

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NEU: PRODUKTÜBERSICHT „NAGELPILZ“

ZENTIVA INFORMIERT

Fortbildung „Qualitätsmanagement in der Apotheke“

Alle Apotheken müssen ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) vorweisen. Mithilfe eines QMS sollen Arbeitsabläufe optimiert und die Qualität von Dienstleistungen und Services sowie von Produkten erhalten bzw. kontinuierlich verbessert werden.

Die Hintergründe und wichtigsten Grundlagen zu dem Thema stehen im Mittelpunkt dieser Fortbildung. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Fortbildungspunkt und einem Zertifikat honoriert.

Teilnahmeschluss: 30.06.2017 (Versand der Zertifikate im Anschluss)

» Hier geht’s zur Fortbildung

DAP LEXIKON

AUROBINDO INFORMIERT

Jetzt bevorraten! Ab 1. Juni 2017 zahlreiche Aurobindo-Präparate unter Rabattvertrag

Zum 1. Juni 2017 starten bundesweit neue Rabattverträge der AOK, mit denen die Arzneimittelversorgung von rund 25,5 Mio. Versicherten abgedeckt wird.

Die Firma Aurobindo hat für zahlreiche Wirkstoffe einen Zuschlag erhalten. Für die Wirkstoffe Efavirenz, Finasterid, Quinapril + HCT und Sertralin bestehen z. B. bundesweit exklusive Rabattverträge.
Um eine reibungslose Versorgung der Patienten mit den Rabattarzneimitteln zu sichern, können Apotheken sich schon jetzt bevorraten.

» Übersicht der Aurobindo-Präparate unter Rabattvertrag
» Übersichtsposter AOK-Rabattverträge ab 1. Juni 2017

BERATUNGSKARTE HYPERCORAN®

PFIZER INFORMIERT

Infliximab: Wann ist ein Austausch auf Inflectra™ möglich?

Inflectra™ und Remsima® dürfen in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden, da bei ihnen Wirkstoff, Ausgangsstoffe und Herstellungsprozess vollkommen identisch sind.1 Ist Inflectra™ rabattiert, kann es also, ausgehend von Verordnungen über eines der beiden Präparate ohne Aut-idem-Kreuz, abgegeben werden.1

Pfizer hat für sein Infliximab-Biosimilar Inflectra™ zahlreiche Rabattverträge abschlossen:
Aktuell sind ca. 90 % aller GKV-Versicherten erfasst.2

Service: Jeder Inflectra™-Packung von Pfizer liegen kostenfrei die passenden Infusionsfilter bei.

Weitere Informationen:

» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 30.09.2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, PZN 10315727, Stand: 01.04.2017.

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Noch bis zum 30.06.2017 teilnehmen!

ABGABEFRAGE DES MONATS MAI

Packung ohne Normkennzeichen zulasten der GKV?

Bildquelle: DAP

In einer Apotheke wird ein Rezept über Natriumhydrogencarbonat 8,4 % INF 10 x 5 x 20 ml vorgelegt.

Bei der Eingabe in die Lauer-Taxe fällt Ihnen auf, dass diese Packung kein N-Kennzeichen trägt.

Welche Vorgehensweise ist korrekt?

Viel Glück wünscht Ihnen das Team des DeutschenApothekenPortals!

» Hier geht’s zur aktuellen Abgabe-Frage des Monats

Nützliche Links

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