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KW 01 Donnerstag, 7. Januar 2021
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AKTUELLER RETAXFALL
Ständiges Ärgernis: das fehlende BtM-„A“
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Über kein Retaxärgernis musste das DAP-Team wohl häufiger berichten als über die für Apotheken meist sehr teure Einkunftsquelle mancher Rezeptprüfungsdienstleister: das fehlende „A“ bei BtM-Verordnungen bei Höchstmengenüberschreitungen.
Dennoch möchte ich das Thema nochmals aufgreifen, da es bei Retaxationen immer noch eine herausragende Rolle spielt und uns die diesmal betroffene Kollegin ausdrücklich darum geben hat.
Schon im Kommentar zum Rahmenvertrag von 2016 wurde dieses Problem als lösungsbedürftig erkannt:
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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SERVICE
Schmerzen und Fieber bei Kindern
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Jetzt neue Beratungsmaterialien nutzen
In der kalten Jahreszeit häufen sich wieder Erkältungen und fieberhafte Infekte. Kinder sind häufig betroffen: Betrachtet man z. B. grippale Infekte, so sind Kinder bis zu 6- bis 10-mal jährlich betroffen, während es Erwachsene im Durchschnitt nur 2- bis 3-mal im Jahr trifft.1 Sollte eine analgetische bzw. fiebersenkende Behandlung indiziert sein, ist es bei den kleinen Patienten besonders wichtig, die entsprechenden Arzneimittel in einer kindgerechten Darreichungsform, vor allem aber in der richtigen Dosierung sowie in richtigen Dosierungsintervallen zu geben.
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drubig-photo – stock.adobe.com
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DAP DIALOG
Neue DAP Beratungskarten
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 60
Anlage VII AM-RL: Austauschbarkeit von Arzneimitteln
Austauschbare Darreichungsformen und Substitutionsausschlussliste
Nach Rahmenvertrag sind Apotheken verpflichtet, Arzneimittel unter bestimmten definierten Vor-aussetzungen im Rahmen von Rabattverträgen bzw. Preisvorgaben zu substituieren. Die Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wirkt sich gleich in zwei Punkten auf die Austauschvorgaben für Apotheken aus. Was dahinter steckt und was – auch im Hinblick auf die Corona-Sonderregelungen – bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist, erklärt der Hauptbeitrag des aktuellen DAP Dialogs.
» Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier (PDF)
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Keine „Schrottmasken“, aber
KN95-Masken dürfen nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen sein
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Woran Apotheker sichere Atemschutzmasken formal erkennen können, das hat DAZ.online schon mehrfach erörtert. Doch die Zweifel in der Bevölkerung schwinden nicht. Die ABDA erklärt nun den Hintergrund zu sogenannten KN95-Schutzmasken. Sie sind nicht per se schlechter als FFP2-Masken.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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trialartinf – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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