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KW 43 Donnerstag, 22. Oktober 2020
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AKTUELLER RETAXFALL
Apothekenpflichtiges Arzneimittel für Kind retaxiert
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Wenn ein Mitarbeiter eines Rezeptprüfungsdienstleisters die Erstattungsfähigkeit eines Arzneimittels allein aufgrund des Vorhandenseins oder Fehlens einer N-Bezeichnung beurteilt, dann sollte dies eigentlich Anlass für eine Überprüfung der Qualifikation sein. Würden derartig unberechtigte Retaxationen von den betroffenen Apotheken ungeprüft an die Versicherten der auftraggebenden Krankenkasse weitergemeldet, so entstünde nicht nur dieser Krankenkasse ein unverschuldeter Imageschaden, sondern auch die Vorgaben des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers würden missachtet. Aber es gibt ja auch die Forengemeinschaft der Apotheker im DAP Forum, die u. a. unberechtigte Retaxationen untereinander diskutieren und bei entsprechender Veröffentlichung künftig hoffentlich verhindern.
» Lesen Sie hier weiter
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Neue Produktbezeichnung: innohep® Fertigspritzen zur Therapie von VTE*
Die innohep® (Tinzaparin) Fertigspritzen zur Therapie von venösen Thromboembolien einschließlich Lungenembolie mit der Bezeichnung:
innohep® 8.000/10.000/12.000/14.000/16.000/18.000 Anti-Xa I.E. 0,4/0,5/0,6/0,7/0,8/0,9 ml Inj.lsg. Fertigspritze
wurden ab dem 15.06. eingeführt und ersetzen sukzessive die Vorgängerprodukte innohep® 20.000 Anti-Xa/ml Inj.lsg. Fertigspritze in der jeweiligen Dosierung.
Die neuen Bezeichnungen machen die tatsächlich in der Fertigspritze enthaltenen Anti-Faktor-Xa-Einheiten kenntlich. Zuvor waren die Anti-Faktor-Xa-Einheiten pro Milliliter angegeben.
Wichtig: Die Produkte sind identisch (Wirkstärke, Zusammensetzung)!
Mehr Informationen zu den Nachfolge-Präparaten und hilfreiche Tipps für die Rezeptbelieferung finden Sie auf der neuen Abgabehilfe zu innohep®.
» Zur Abgabehilfe
» Pflichttext innohep®
*VTE = Venöse Thromboembolien
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An Umfrage teilnehmen und DAPs sichern!
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Reizdarmpatienten bedürfen einer besonders intensiven Beratung. Damit wir Sie bei der Beratung zu diesem Thema bestens unterstützen können, bitten wir Sie an unserer neuesten Umfrage teilzunehmen. Als Dankeschön erhalten Sie 50 unserer begehrten DAPs-Punkte, die Sie gegen tolle Prämien eintauschen können.
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© AndreyPopov – iStock
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Letzte Chance!
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Neue Abgabehilfe Medikinet® adult
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Betäubungsmittelrezepte können im HV oft eine kleine Herausforderung darstellen: Sind notwendige Formalien vorhanden? Wird die Höchstmenge überschritten? Welche Packungsgröße ist auszuwählen?
Bringen Sie Ihr Wissen mit der neuesten Abgabehilfe Medikinet® adult auf den neusten Stand.
» Zur Abgabehilfe
» Zum Pflichttext
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© Medice
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DAZ.ONLINE INFORMIERT
Irreführende Werbung?
Arznei-Telegramm kritisiert Kijimea Reizdarm Pro – und erntet Anwaltsschreiben vom Hersteller
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„Vorsicht Desinformation“, warnt das Arznei-Telegramm vor Kijimea Reizdarm Pro. Die massive Werbung bewertet es als „irreführend“, sie schaffe unrealistische Erwartungen, auch klinisch relevante Vorteile gegenüber Placebo blieben fraglich. Wie kommt das Arznei-Telegramm zu dieser Einschätzung? Synformulas scheint indes mit den Ergebnissen der Arznei-Telegramm-Recherche nicht zufrieden – der Hersteller beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei.
» Mehr dazu lesen Sie jetzt auf DAZ.online
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Foto: Screenshot www.kijimea.de
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Gut beraten bei erektiler Dysfunktion
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Die erektile Dysfunktion zählt zu den Erkrankungen, die für Männer mit einem hohen Leidensdruck einhergehen. Mit diskreter und kompetenter Beratung kann die Apotheke bei den Betroffenen besonders punkten. Wenn Sie Ihr Wissen auffrischen und Ihre Beratungskompetenz stärken möchten, fordern Sie jetzt die von Hormosan in Zusammenarbeit mit DAP entwickelte Kurzfortbildung „Gut beraten bei erektiler Dysfunktion“ an. Sie erhalten die Unterlagen kostenfrei per Post zugeschickt.
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Viacheslav Iakobchuk – stock.adobe.com
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Es erwartet Sie Folgendes:
- Aktuelle Fakten zur erektilen Dysfunktion
- Wichtige Aspekte der medikamentösen Therapie
- Kompakter Überblick zum Interaktionsmanagement
- Zahlreiche Hinweise für das Beratungsgespräch
- Wertvolle Tipps und Adressen zur Weitergabe an die Betroffenen
Sind Sie am Erhalt der Kurzfortbildung interessiert?
» Hier können Sie die Unterlagen kostenlos anfordern
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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