NEWS DER WOCHE

Presseinformation der Landesapothekerkammer Hessen

Blutdrucksenker und verschreibungsfreie Schmerzmittel: Was ist zu beachten?

Anlässlich des „Welt Hypertonie Tages“ am 17. Mai wies die Landes­apotheker­kammer Hessen in einer Presse­information auf die Bedeutung von Apothekern bei der Beratung von Patienten hin, die Antihypertonika ein­nehmen und in der Selbst­medikation nicht verschrei­bungs­pflichtige Schmerz­mittel einnehmen. Der Apotheker trägt hier die Verantwortung, gemeinsam mit dem Patienten das geeignete Schmerz­mittel in sinnvoller Dosierung auszuwählen, das zur bestehenden Blut­hoch­druck­therapie passt. Dabei ist der Hinweis wichtig, dass die Einnahme nur kurzfristig für maximal drei bis vier Tage erfolgen soll. Gleichzeitig muss in jedem Beratungs­gespräch erörtert werden, ob die Grenzen der Selbst­medikation erreicht sind (zum Beispiel bei Vorliegen einer Nieren­funktions­störung, Herz­insuffizienz oder Dehydratation) und in diesen Fällen an den Arzt verwiesen werden.

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Bild: Die Apotheke vor Ort bietet Hypertonie-Patienten kompetente Beratung und Hilfestellung an.
© Foto: ABDA