NEWS DER WOCHE
Presseinformation der Landesapothekerkammer Hessen
Blutdrucksenker und verschreibungsfreie Schmerzmittel: Was ist zu beachten?
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Anlässlich des „Welt Hypertonie Tages“ am 17. Mai wies die Landesapothekerkammer Hessen in einer Presseinformation auf die Bedeutung von Apothekern bei der Beratung von Patienten hin, die Antihypertonika einnehmen und in der Selbstmedikation nicht verschreibungspflichtige Schmerzmittel einnehmen. Der Apotheker trägt hier die Verantwortung, gemeinsam mit dem Patienten das geeignete Schmerzmittel in sinnvoller Dosierung auszuwählen, das zur bestehenden Bluthochdrucktherapie passt. Dabei ist der Hinweis wichtig, dass die Einnahme nur kurzfristig für maximal drei bis vier Tage erfolgen soll. Gleichzeitig muss in jedem Beratungsgespräch erörtert werden, ob die Grenzen der Selbstmedikation erreicht sind (zum Beispiel bei Vorliegen einer Nierenfunktionsstörung, Herzinsuffizienz oder Dehydratation) und in diesen Fällen an den Arzt verwiesen werden.
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Bild: Die Apotheke vor Ort bietet Hypertonie-Patienten kompetente Beratung und Hilfestellung an. © Foto: ABDA
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