JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT

Neue DAV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen:

Mit OneTouch® Teststreifen zur 15-%-Quote beitragen

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit den Ersatzkassen mit Wirkung zum 01.01.2018 und der BARMER mit Wirkung zum 01.02.2017 eine neue Vereinbarung für die Versorgung mit Blut­zucker­test­streifen getroffen.1 Diese mit den Ersatzkassen gültige Vereinbarung legt folgende wichtige Punkte fest:

  • Es wurden drei Preisgruppen für Teststreifen definiert (Preisgruppe 1 ist die besonders wirtschaftliche).
  • 15 % der verordneten Packungen à 50 Stück sollen mit Teststreifen der Preisgruppe 1 beliefert werden.
  • 40 % der verordneten Packungen à 50 Stück sollen mit Teststreifen der Preisgruppe 2 beliefert werden.
  • Die Quoten gelten als erfüllt, wenn 55 % der verordneten Packungen à 50 Stück mit Teststreifen der Preisgruppen 1 und 2 beliefert wurden, wobei der Anteil an Teststreifen der Preisgruppe 1 mindestens 15 % betragen muss.

Rezeptbelieferung in der Apotheke

In der Apotheke sollen Verordnungen der Preisgruppe 2 und 3 auf Teststreifen der Preisgruppe 1 umgestellt werden. Auch generische, allgemeine Verordnungen sollen auf Preisgruppe 1 umgestellt werden.

Rezeptbeispiel:


Quelle: DAP

Mit der Abgabe der OneTouch Ultra® Plus Teststreifen oder der OneTouch Select® Plus Teststreifen trägt die Apotheke zur Erfüllung der 15-%-Quote bei. Zusätzlich sind die beiden genannten Teststreifen bei den Ersatzkassen rabattiert2, sodass mit jeder Packung 0,50 Euro zzgl. MwSt. abgerechnet werden können.

Produktübersicht


Abb.: OneTouch Ultra Plus Flex® und OneTouch Select® Plus, Quelle: Johnson & Johnson

OneTouch Ultra Plus Flex®
Blutzuckermessgerät
mg/dl PZN 13754752
mmol/l PZN 13754769
OneTouch Select® Plus
Blutzuckermessgerät
mg/dl PZN 10963194
mmol/l PZN 10963202
OneTouch Ultra® Plus
Teststreifen
PZN 13754775
OneTouch Select® Plus
Teststreifen
PZN 10963219


Weiterführende Informationen zu Rezept­belieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.

1 Arzneiversorgungs­vertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie BARMER gültig seit 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzucker­teststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018