Rezepturarzneimittel werden in Apotheken nach hohen Qualitätsmaßstäben hergestellt. Dabei spielt auch das Etikett eine wichtige Rolle, welches die individuelle Kennzeichnung und damit eine sichere Anwendung über den gesamten Zeitraum der Haltbarkeit gewährleisten soll.
Minimalkennzeichnung auf dem Etikett
Rezepturarzneimittel werden nach § 14 Absatz 1 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gekennzeichnet.
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