APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Über welche Sonder-PZN wird Dronabinol abgerechnet?

Wir haben eine Frage bezüglich der Abrechnung von Dronabinol-Tropfen-Rezepten.

Unsere Rezepte wurden teilweise irrtümlich mit der Rezeptur-PZN 09999011 bedruckt. Richtig wäre vermutlich das Bedrucken mit der Sonder-PZN „Abrechnung von cannabishaltigen Zubereitungen“ 06460665 gewesen oder wie sehen Sie das?

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Alexander Raths – stock.adobe.com