APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die Abgabe dreier Einzelpackungen statt einer großen Packung erlaubt?

Wir sind bei diesem Rezept unsicher:

Krankenkasse: AOK Nordwest (IK 101317004)
„Betaferon 250 µg/ml für 3 Monate 3 x ! N2 14 St. PZN 03415859“

Prinzipiell gibt es ja auch eine Dreier­packung und sowohl die große als auch die kleinen N2-Packungen sind bei der AOK Nordwest rabattiert.

Dürfen wir bei dieser Verordnung drei Packungen abgeben?

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