JOHNSON & JOHNSON MEDICAL INFORMIERT

Neues Blutzucker­messgerät OneTouch Ultra Plus Flex®

Modernes Diabetes­management und wirtschaftliche Rezept­belieferung

Johnson & Johnson Diabetes Care Companies hat mit OneTouch Ultra Plus Flex® ein neues Blutzucker­messgerät auf den Markt gebracht, das sowohl Vorteile für den Diabetes­patienten als auch für den Apotheker im Rahmen der Rezept­belieferung mit sich bringt.

Bei den wichtigsten Produkt­vorteilen handelt es sich zum einen um die farbliche Kenn­zeichnung der Messwerte durch die ColourSure™ Technology und zum anderen um die Möglichkeit einer drahtlosen Synchronisation der Daten auf dem Smart­phone mittels der OneTouch Reveal® Mobile App.

Abb.: Farbliche Kenn­zeichnung der Messwerte nach der ColourSure™ Technology, Quelle: Johnson & Johnson


Produktübersicht

OneTouch Ultra Plus Flex®
Blutzucker­messgerät
mg/dl PZN 13754752
mmol/l PZN 13754769

OneTouch Ultra® Plus
Teststreifen
PZN 13754775

Abb.: OneTouch Ultra Plus Flex® Messgerät und drahtlose Verbindung per App, Quelle: Johnson & Johnson

DAV-Vereinbarungen mit den Ersatz­kassen und der BARMER: Vorteile mit OneTouch®

Der Deutsche Apotheker­verband (DAV) hat mit den Ersatz­kassen mit Wirkung zum 01.01.2018 und der BARMER mit Wirkung zum 01.02.2017 eine neue Vereinbarung für die Versorgung mit Blutzucker­teststreifen getroffen.1 Nach dieser werden Test­streifen in drei Preis­gruppen einsortiert. Preisgruppe 1 gilt als besonders wirtschaftliche Preis­gruppe – zu dieser gehören sowohl die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen als auch die OneTouch Select® Plus Teststreifen.
Zudem sind beide Test­streifen bei den Ersatz­kassen (Ausnahme BARMER) rabattiert und bieten zusätzliche wirtschaftliche Vorteile.2

Weiterführende Informationen zu Rezept­belieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.

1 Arzneiversorgungs­vertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie BARMER gültig seit 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzucker­teststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018