Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit den Ersatzkassen mit Wirkung zum 01.01.2018 und der BARMER mit Wirkung zum 01.02.2017 eine neue Vereinbarung für die Versorgung mit Blutzuckerteststreifen getroffen.1 Nach dieser werden Teststreifen in drei Preisgruppen einsortiert. Preisgruppe 1 gilt als besonders wirtschaftliche Preisgruppe – zu dieser gehören sowohl die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen als auch die OneTouch Select® Plus Teststreifen.
Zudem sind beide Teststreifen bei den Ersatzkassen (Ausnahme BARMER) rabattiert und bieten zusätzliche wirtschaftliche Vorteile.2
Weiterführende Informationen zu Rezeptbelieferung und Abrechnung erhalten Sie auf der Abgabehilfe zu OneTouch® und unter www.onetouch.de.
1 Arzneiversorgungsvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, gültig seit 01.01.2018, sowie BARMER gültig seit 01.02.2017
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.01.2018