Berlin / Frankfurt, 9. März 2018 – Das Jahr 2017 stand in den Medien stark unter dem Eindruck des neuen Gesetzes zur Verordnung von Cannabinoiden. Erwartungsgemäß hat das im März letzten Jahres in Kraft getretene Cannabisgesetz zu einem sprunghaften Anstieg der Anträge auf Kostenübernahme für cannabis-basierte Therapien durch die gesetzlichen Krankenversicherungen geführt. Das bestätigen jetzt auch aktuelle Daten aus einer von Bionorica ethics in Auftrag gegebenen Befragung unter Verordnern von cannabisbasierten Wirkstoffen. „Die Zahlen machen deutlich, dass neben der vorhandenen positiven Therapieerfahrung vor allem der Notstand in der Behandlung schwerwiegender Symptome im Vordergrund steht“, erklärte Dr. Johannes Horlemann, der neue DGS-Präsident, bei einer Themen-Pressekonferenz anlässlich des 29. Deutschen Schmerz- und Palliativtags in Frankfurt.
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