APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können Beschaffungskosten aus dem Notdienst abgerechnet werden?

In einem Notdienst mussten wir notfall­mäßig ein BtM-Rezept über „30 Stück Abstral 200 mg Sublingual­tabletten“ beliefern, das erst kurz vorher vom dienst­habenden Arzt ausgestellt worden war.

Da wir den Artikel nicht an Lager hatten und das Arznei­mittel dringend benötigt wurde, wurde von uns beim Groß­händler eine kurzfristige Sonder­beschaffung gegen Ent­gelt organisiert.

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Können wir diese notfall­mäßigen Beschaffungs­kosten auf dem Rezept gegenüber der Kranken­kasse in Rechnung stellen?

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