APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann gestückelt werden und wenn ja wie?

Uns liegt eine Verordnung über
„Nitrofurantoin ratio 100 mg REK 40 St. N2“
(die Menge wurde von 50 auf 40 Stück geändert) vor.

Mit diesem Wirkstoff sind zur Zeit nur Furadantin REK 20 Stück lieferbar. Diese haben keine N-Bezeichnung. Nitrofurantoin ist in der Liste der Packungs­größen­ver­ordnung nicht geführt.

Wir haben nun folgende Fragen:

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

1.) Dürfen wir Furadantin REK 20 Stück bei Vorliegen eines Rezepts mit „20 St.“ überhaupt zulasten der GKV beliefern, wenn es keine N-Bezeichnung hat? Gilt eine Ausnahme­regelung, da 50 Stück N2, die der Arzt normaler­weise verordnet, nicht lieferbar sind?

2.) Wie muss ein Rezept korrekt ausgefüllt sein, um 40 Stück beliefern zu dürfen, wie im vorliegenden Fall?

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