1.) Dürfen wir Furadantin REK 20 Stück bei Vorliegen eines Rezepts mit „20 St.“ überhaupt zulasten der GKV beliefern, wenn es keine N-Bezeichnung hat? Gilt eine Ausnahmeregelung, da 50 Stück N2, die der Arzt normalerweise verordnet, nicht lieferbar sind?
2.) Wie muss ein Rezept korrekt ausgefüllt sein, um 40 Stück beliefern zu dürfen, wie im vorliegenden Fall?
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