APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie kann Glucose-Lösung für den Sprechstundenbedarf verordnet werden?

Uns liegt ein Sprechstundenbedarfsrezept einer Frauenarztpraxis (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein) vor:

„Glucose PZN 11540018
Glucose PZN 11540047“

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Laut beiliegender Info ist dieses ab sofort erstattungsfähig, unsere EDV meldet aber „Nichtarzneimittel, nicht erstattungsfähig“.

Können Sie uns weiter helfen?

» Zur Antwort