APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wie kann Glucose-Lösung für den Sprechstundenbedarf verordnet werden?
Uns liegt ein Sprechstundenbedarfsrezept einer Frauenarztpraxis (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein) vor:
„Glucose PZN 11540018
Glucose PZN 11540047“
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Laut beiliegender Info ist dieses ab sofort erstattungsfähig, unsere EDV meldet aber „Nichtarzneimittel, nicht erstattungsfähig“.
Können Sie uns weiter helfen?
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