DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Rabattarzneimittel: Preis nicht entscheidend für Auswahl

Nach § 4 (2) des Rahmenvertrages besteht freie Auswahl unter den Rabattarzneimitteln, wenn mehrere zur Verfügung stehen. Der Grund dafür ist, dass die tatsächlichen Rabatte, die der Hersteller der Krankenkasse gewährt, geheim sind. Dennoch können hohe Preisunterschiede (z. B. mehrere Tausend Euro) im Apotheken-Verkaufspreis die Wahl des Rabattarzneimittels beeinflussen. DAP hat im Rahmen einer Kurzumfrage unter über 1.500 Teilnehmern gefragt, wie die Wahl eines Rabattarzneimittels hinsichtlich des Preises ausfällt. Im konkreten Fall geht es um Imatinib Accord 400 mg 90 St. N3, das zulasten der Barmer (IK 100180008) verordnet ist (ohne Aut-idem-Kreuz) und zu dem mehrere Rabattarzneimittel mit deutlichen Preisunterschieden angezeigt werden. Das Ergebnis: Tatsächlich entscheiden Apothekenteams bei der Rezeptbelieferung nicht in erster Linie anhand des Preises. Die Mehrheit entscheidet entweder unabhängig vom Preis nach anderen Kriterien (34 %) oder in Abhängigkeit von der individuellen Situation (38 %). Lediglich fünf Prozent der Befragten entscheiden sich für ein hochpreisiges Arzneimittel, um den 3%-Zuschlag zu nutzen.

Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP


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