DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE
Anlage III: Nicht immer Rücksprache mit dem Arzt
Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie ist die Übersicht der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse in der kassenärztlichen Versorgung. Aufgrund der Thematik richtet sich die Anlage hauptsächlich an den Arzt, doch auch der Apotheker erhält Informationen darüber, ob ein verordnetes Arzneimittel mit einem Verordnungsausschluss bzw. einer -einschränkung verknüpft ist. Im Rahmen einer DAP Kurzumfrage unter knapp 1.500 Teilnehmern wurde abgefragt, wie Apothekenmitarbeiter mit diesem Sachverhalt umgehen. Das Ergebnis: Insgesamt 41 Prozent (14 % + 27 %) nehmen Kontakt zum Arzt auf, 36 Prozent entscheiden in Abhängigkeit von dem jeweiligen Fall und 15 Prozent sehen sich nicht in der Prüfpflicht und geben das verordnete Arzneimittel ab. Lediglich acht Prozent der Befragten sind unsicher, was zu tun ist.
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Abb.: Umfrageergebnis, Quelle: DAP
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