DAIICHI SANKYO INFORMIERT
Lixiana®: Abgabe von Importen ohne Auswirkung auf Importquote
Laut Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V liegt der prozentuale Umsatzanteil abzugebender importierter Arzneimittel am Fertigarzneimittelumsatz der Apotheke in der Regel bei fünf Prozent. Sind zu einem Originalpräparat Importe erhältlich, trägt deren Abgabe aber nicht zwingend zur Erfüllung der Importquote bei. Ist beispielsweise im Bereich der Antithrombotika das Originalpräparat Lixiana® (Edoxaban) verordnet, wird der Austausch auf ein Importarzneimittel nicht der Importquote angerechnet1, da keine wirtschaftlichen 15/15-Importe im Handel sind.
Abb.: Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online (Stand: 10/2017): Ein großes „O“ bedeutet, dass keine wirtschaftlichen 15/15-Importe im Handel sind.
Hinweis: Rabattbegünstigte Arzneimittel sind vorrangig abzugeben.1
» Pflichttext Lixiana® Filmtabletten
1 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, dort § 5, Stand: 09/2016.
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