APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss ein preis­günstiger Import mit abweichendem Namen abge­geben werden?

Wir haben ein Rezept über Bufori Easyhaler PZN 12484227 mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Kranken­kasse erhalten.

Es hätte theoretisch zwei Importe gegeben, die als preis­günstig in der EDV darge­stellt sind. Aller­dings bekommen wir diese der­zeit nicht, sodass wir die Nicht­verfüg­barkeit dokumentiert haben und das verordnete Bufori abgeben konnten.

Jetzt aber die Frage: Wären wir (sofern wir einen der Importe bekommen hätten) verpflichtet gewesen, trotz unter­schiedlichem Namen (die Importe laufen unter Bufomix) einen dieser preis­günstigen Importe abzu­geben?

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