Wir haben ein Rezept über Bufori Easyhaler PZN 12484227 mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Krankenkasse erhalten.
Es hätte theoretisch zwei Importe gegeben, die als preisgünstig in der EDV dargestellt sind. Allerdings bekommen wir diese derzeit nicht, sodass wir die Nichtverfügbarkeit dokumentiert haben und das verordnete Bufori abgeben konnten.
Jetzt aber die Frage: Wären wir (sofern wir einen der Importe bekommen hätten) verpflichtet gewesen, trotz unterschiedlichem Namen (die Importe laufen unter Bufomix) einen dieser preisgünstigen Importe abzugeben?
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