AKTUELLES
Keine Erstattung mehr für vernichtetes Medizinalcannabis
|
|
|
Der GKV-Spitzenverband hat beschlossen, dass die Vernichtung von übrig gebliebenen medizinischen Cannabisblüten, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verkauft werden, künftig nicht mehr erstattet wird.
» Lesen Sie hier weiter
|
|
|
Achim Wagner – stock.adobe.com
|
|
|