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Keine Erstattung mehr für vernichtetes Medizinalcannabis

Der GKV-Spitzen­ver­band hat beschlossen, dass die Vernichtung von übrig gebliebenen medizinischen Cannabis­blüten, die vom Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) verkauft werden, künftig nicht mehr erstattet wird.

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Achim Wagner – stock.adobe.com