DAP Arbeitshilfe „Künstliche Befruchtung“

Bei der Belieferung von Rezepten mit Arznei­mitteln, die zur künstlichen Befruchtung einge­setzt werden, müssen Apotheken besonders gut auf­passen, wie sie das Rezept ab­rechnen. Die Kranken­kassen über­nehmen die Kosten teil­weise zu 50 % oder 100 %. Aber wann übernehmen sie was und wie kann die Apotheke das erkennen? Um Ihnen da mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir die folgende Arbeits­hilfe für Sie erstellt.

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