DAP Arbeitshilfe „Künstliche Befruchtung“
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Bei der Belieferung von Rezepten mit Arzneimitteln, die zur künstlichen Befruchtung eingesetzt werden, müssen Apotheken besonders gut aufpassen, wie sie das Rezept abrechnen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten teilweise zu 50 % oder 100 %. Aber wann übernehmen sie was und wie kann die Apotheke das erkennen? Um Ihnen da mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir die folgende Arbeitshilfe für Sie erstellt.
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