APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss eine Hizentra-Mehr­fach­ver­ordnung zu einer größeren Packung zusam­men­ge­fasst werden?

Wir erhalten regel­mäßig Verordnungen, bei denen in einer Zeile zum Beispiel „2 x Hizentra 200 mg/ml 10 g 10 x 50 ml N2“ verordnet ist. Müssten wir hier auf eine größere Packung mit 20 Flaschen aus­tauschen, auch wenn diese eine andere Füll­menge enthält?

Wir erbitten aufgrund des Preises lieber getrennte Rezepte, um auf Nummer sicher zu gehen, aber ist dies wirklich erforderlich?

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