Heute haben wir ein Rezept zulasten der TK für eine Schwangere erhalten. Das Rezept war rezeptiert über „Chlorhexamed Fluid 0,2 % 300 ml“. Der verordnende Zahnarzt behauptet, dass er es zulasten der Krankenkasse verordnen dürfe, da es das einzige Mittel sei, das gegen Zahnfleischentzündung und zurückgehendes Zahnfleisch während der Schwangerschaft wirke.
Da wir das noch nie gehört haben, haben wir nun folgende Fragen:
Wird das Mittel aus diesem Grund von der TK erstattet? Dürfen wir es auf Rezept abgeben?
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