Da die Krankenkassen bei einem fehlenden „A“ immer Nullretaxierungen ansetzten, die vor allem bei Rezepten über medizinisches Cannabis schnell im dreistelligen Bereich liegen konnten, ist dies doch zumindest eine Sorge weniger für Apotheken.
Hinweis: Bereits mit 20 ml der Rezeptur nach NRF 22.8. ist die zulässige Höchstmenge von 500 mg Dronabinol pro 30 Tage erreicht.