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Änderung der BtMVV

Am 10. Februar 2023 hat der Bundes­rat der Änderung der Betäubungs­mittel-Verschreibungs­ver­ordnung (BtMVV) zugestimmt. Die Änderung der BtMVV wird am 8. April 2023 in Kraft treten und bedeutet eine große Erleichterung sowie eine Retax­falle weniger für Apotheken bei Betäubungs­mitteln und damit auch bei Cannabis­arznei­mitteln. Mit der Streichung der Höchst­mengen­regelung entfällt also die Pflicht der Kenn­zeichnung von Verschreibungen mit einem „A“. Die Apotheken haben damit einen Punkt weniger, den sie kontrollieren und korrigieren müssen.

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Da die Kranken­kassen bei einem fehlenden „A“ immer Null­retaxierungen ansetzten, die vor allem bei Rezepten über medizinisches Cannabis schnell im drei­stelligen Bereich liegen konnten, ist dies doch zumindest eine Sorge weniger für Apotheken.

Hinweis: Bereits mit 20 ml der Rezeptur nach NRF 22.8. ist die zulässige Höchst­menge von 500 mg Dronabinol pro 30 Tage erreicht.