APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen wir BtM-Rezepte weiterhin auf Höchst­mengen prüfen?

Wir haben gelesen, dass die BtM-Höchst­mengen gestrichen wurden. In der Apotheken-EDV sind diese aber weiter­hin zu finden und wir haben heute auch noch ein BtM-Rezept erhalten, auf dem ordnungs­gemäß ein A für eine Über­schreitung ange­geben war.

Was gilt denn nun?

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