Das Landgericht Düsseldorf hat nun den Anträgen auf Erteilung von einstweiligen Verfügungen gegen diverse Generika-Unternehmen aufgrund des Gilenya® (Fingolimod) 0,5 mg (täglich) Dosierungspatents (EP 2 959 894) stattgegeben.
Die Urteile des Landgerichts besagen, dass bereits auf dem deutschen Markt verfügbare Fingolimod-Generika der beklagten Generika-Unternehmen in der 0,5-mg-Tagesdosis ab sofort nicht mehr vertrieben werden dürfen. Die Beklagten können gegen diese Urteile Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
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