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Nicht vergessen:
Einwaagekorrekturfaktor bei Rezepturen

Wirkstoffe sind nicht immer zu 100 % rein, sondern können beispielsweise auch einen geringen Prozentanteil an Wassergehalt enthalten. Dies ist kein Qualitätsmangel, muss aber bei der Einwaage berücksichtigt werden, um die in der Rezeptur geforderte Menge zu erreichen.

Um die Abweichung zwischen verordneter und tatsächlich einzuwiegender Menge zu ermitteln, muss die verordnete Menge mit einem Faktor (f) korrigiert werden. Dieser sogenannte Einwaagekorrekturfaktor (EKF) gibt an, mit welcher Zahl die auf dem Rezept angegebene Wirkstoffmenge zu multiplizieren ist, damit der Gehalt im fertigen Arzneimittel tatsächlich stimmt.

Allerdings ist der EKF nicht bei allen Wirkstoffen zu beachten und wird zudem häufig vergessen. Dies ist auch der Grund, warum im Rahmen der ZL-Ringversuche regelmäßig festgestellt wird, dass die hergestellten Zubereitungen eine zu geringe Wirkstoffmenge aufweisen.

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