Wir haben einen Patienten, der regelmäßig Zytiga bekommt. Nun zeigt die EDV aber einen Austausch auf ein Rabattarzneimittel an, der Patient besteht aber aus nachvollziehbaren Gründen auf dem gewohnten Arzneimitteln.
Können wir Pharmazeutische Bedenken anwenden und wie sollten wir diese begründen? Reicht das Stichwort „Compliance“?
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