APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wer darf eine fehlerhafte Dosierungs­angabe auf einem BtM-Rezept korrigieren?

Uns liegt ein BtM-Rezept vor, auf dem für ein Fentanyl-Pflaster als Dosierung „1–0–0“ angegeben ist.
Diese ist ja nachweislich falsch.

Wie müssen wir jetzt vorgehen?

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